Wohnungseigentum von ausländischen natürlichen Personen in Kroatien – praktische Fragen
Nach den positiven Vorschriften können ausländische natürliche Personen, die Wohnungseigentümer in Kroatien sind, ihre Wohnungen nicht kategorisieren, sie nicht vermieten und keine Steuern darauf zahlen. Daher nutzen ausländische natürliche Personen oft ihre Wohnungen, um entweder echte Freunde oder fiktive Freunde unterzubringen und auf diese Weise illegal ihre wöchentliche Miete in bar zu verdienen. Gleichzeitig sollte man beachten, dass ein Hausbesitzer seine Freunde in der Wohnung unter der Bedingung beherbergen kann, dass er sie innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft bei der Touristeninformation oder der Polizei anmeldet und sie ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise abmeldet, sowie die Kurtaxe entrichtet. Artikel...
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