Betriebsrat
Der Betriebsrat stellt eines der Instrumente dar, mit dem das Arbeitsgesetz den Arbeitnehmern die aktive Mitwirkung bei wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen ermöglicht, die ihre Rechte und Interessen betreffen. Durch die Gründung eines Betriebsrats erhalten die Arbeitnehmer die Möglichkeit, über ihre gewählten Vertreter an der Entscheidungsfindung teilzunehmen, insbesondere bei Fragen, die ihre Arbeitsbedingungen wesentlich beeinflussen. Die Gründung eines Betriebsrats ist nicht verpflichtend. Ein Betriebsrat kann bei Arbeitgebern eingerichtet werden, die mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen. Das Verfahren zur Gründung wird auf Vorschlag einer Gewerkschaft oder von mindestens 20 % der bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer eingeleitet. Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach...
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