Rangordnung der Befriedigung in einem Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren erfolgt die Befriedigung der Gläubigerforderungen nicht zufällig oder nach subjektivem Ermessen, sondern nach den streng geregelten Vorschriften des Insolvenzgesetzes. Die korrekte Anwendung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Rechte aller Gläubiger zu wahren, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine faire Verteilung der Insolvenzmasse sicherzustellen. Im Insolvenzverfahren unterscheidet man vier Arten von Gläubigern: Insolvenzgläubiger, Massegläubiger, Aussonderungsgläubiger und Absonderungsgläubiger. Massegläubiger Aus der Insolvenzmasse werden zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens und sonstige Masseverbindlichkeiten beglichen. Massegläubiger sind Gläubiger, deren Forderungen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und sich auf Verfahrenskosten oder sonstige Masseverbindlichkeiten beziehen. Zu den Verfahrenskosten zählen: Gerichtskosten, Ansprüche auf rückständige Bruttolöhne, die über drei...
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