Befreiung von der Zahlung von Lohnnebenbeiträgen
Am 1. Januar 2025 ist das neue Beitragsgesetz in Kraft getreten, wodurch sich die steuerliche Entlastung für das sogenannte „erste Beschäftigungsverhältnis“ geändert hat. Bisherige Erleichterungen Nach der bisherigen Gesetzeslage gab es zwei Arten von Befreiungsmaßnahmen von der Beitragszahlung für Arbeitnehmer: Die erste Maßnahme betraf Arbeitnehmer, die vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses keine Versicherungszeiten im Rentenversicherungssystem aufwiesen. In diesem Fall war der Arbeitgeber für die Dauer von einem Jahr von der Zahlung der Beiträge befreit. Die zweite Maßnahme galt für die Einstellung von jungen Personen, d. h. Arbeitnehmern, die zum ersten Mal unbefristet bei einem Arbeitgeber angestellt wurden und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch keine 30...
Weiterlesen