Insolvenzgründe in Kroatien
Das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners durch die Verwertung seines Vermögens und die Verteilung an die Gläubiger. Ziel des Insolvenzverfahrens ist somit die Gläubigerbefriedigung, wobei der Schuldner – eine juristische Person – nach Abschluss des Verfahrens erlischt. Ein Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn das Gericht das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststellt. Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldverbindlichkeiten dauerhaft zu erfüllen. Die Tatsache, dass der Schuldner einzelne Forderungen ganz oder teilweise beglichen hat oder begleichen könnte, bedeutet nicht, dass er zahlungsfähig ist. Das Insolvenzgesetz sieht bestimmte Voraussetzungen vor,...
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