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Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das Gesetz über Handelsgesellschaften (ZTD) regelt die Beendigung der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gemäß dem Gesetz kann die Mitgliedschaft auf folgende Weise enden: 1. Tod eines Gesellschafters (natürliche Person) 2. Auflösung einer juristischen Person als Gesellschafter 3. Veräußerung bzw. Übertragung des Geschäftsanteils 4. Einziehung (Amortisation des Anteils – z. B. Ausschluss wegen Nichtleistung der Einlage – Kaduzierung) 5. Ausschluss eines Gesellschafters aus anderen Gründen 6. Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft 7. Auflösung der Gesellschaft. Ein Gesellschafter kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – insbesondere, wenn sein Verhalten die Erreichung der Gesellschaftsziele verhindert oder erheblich erschwert. Der Ausschluss kann entweder durch Klage vor...

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