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Absonderungsgläubiger im Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren ist ein besonderes, außerstreitiges gerichtliches Verfahren, dessen Ziel gemäß Art. 2 Abs. 2 des Insolvenzgesetzes die vollständige Befriedigung der Gläubiger des Insolvenzschuldners durch Verwertung seines Vermögens und anschließende Verteilung der Erlöse an die Gläubiger ist. Das Insolvenzgesetz unterscheidet vier Arten von Gläubigern: Aussonderungsgläubiger, Absonderungsgläubiger, Massegläubiger und Insolvenzgläubiger. Im Folgenden wird näher auf den Begriff des Absonderungsgläubigers eingegangen. Wer ist ein Absonderungsgläubiger? Ein Absonderungsgläubiger ist ein Gläubiger, der über ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht zur gesonderten Befriedigung an einer Sache oder einem Recht verfügt, das in einem öffentlichen Register eingetragen ist (z. B. im Grundbuch, Schiffsregister oder Register für geistiges Eigentum)....

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