Absonderungsgläubiger im Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren ist ein besonderes, außerstreitiges Gerichtsverfahren, dessen Ziel gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Insolvenzgesetzes die vollständige Befriedigung der Gläubiger des Insolvenzschuldners durch Verwertung seines Vermögens und Verteilung der erzielten Mittel an die Gläubiger ist. Das Insolvenzgesetz unterscheidet vier Arten von Gläubigern: Aussonderungsgläubiger, Absonderungsgläubiger, Massegläubiger und Insolvenzgläubiger. Im Folgenden wird der Begriff des Absonderungsgläubigers näher erläutert. WER IST EIN ABSONDERUNGGLÄUBIGER? Ein Absonderungsgläubiger ist eine Person, die ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht auf Befriedigung an einer Sache oder einem Recht besitzt, die bzw. das in einem öffentlichen Register eingetragen ist (z. B. im Grundbuch, Schiffsregister, Register des geistigen Eigentums usw.) und daher...
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