Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod (mit gleichzeitlicher Eigentumsübertragung)
Ein Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod (mit gleichzeitlicher Eigentumsübertragung) (weiter im Text: Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod) verpflichtet eine Partei (den Unterhaltsgeber), die andere Partei oder einen Dritten (den Unterhaltsempfänger) bis zu seinem Tod zu unterstützen, und die andere Partei verpflichtet sich, ihm zu Lebzeiten sein Vermögen ganz oder teilweise zu übergeben. Der Unterhaltsgeber erwirbt Sachen oder Rechte, die Gegenstand eines Vertrags über den Unterhalt bis zum Tod sind, wenn ihm diese Sachen oder Rechte aufgrund dieses Vertrags in der gesetzlichen Erwerbsweise gegeben werden. Bei dem Vertrag über den Unterhalt bis zum Tod handelt es sich um...
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