Vertrag über die Pflege bis zum Lebensende (mit gleichzeitiger Vermögensübertragung)
Durch den Vertrag über die Pflege bis zum Lebensende (im Folgenden: Pflegevertrag) verpflichtet sich eine Partei (Pflegegeber), eine andere Person oder einen Dritten (Pflegeempfänger) bis zu dessen Lebensende zu pflegen und zu versorgen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Pflegeempfänger, dem Pflegegeber zu Lebzeiten sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon zu übertragen. Der Pflegegeber erwirbt das im Vertrag genannte Eigentum oder Recht, sobald dieses gemäß den gesetzlichen Vorschriften rechtswirksam auf ihn übertragen wurde. Es handelt sich um einen streng formalen Vertrag, der schriftlich abgeschlossen sowie entweder vom zuständigen Gericht bestätigt oder von einem Notar beurkundet oder in Form einer notariellen Urkunde errichtet...
Weiterlesen