8:00 – 16:00

Unsere Öffnungszeiten: Mo. – Fr.

+385 (51) 373 608

Rufen Sie uns für eine Beratung an

 

Arbeitsrecht

Betriebsrat

Der Betriebsrat stellt eines der Instrumente dar, mit dem das Arbeitsgesetz den Arbeitnehmern die aktive Mitwirkung bei wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen ermöglicht, die ihre Rechte und Interessen betreffen. Durch die Gründung eines Betriebsrats erhalten die Arbeitnehmer die Möglichkeit, über ihre gewählten Vertreter an der Entscheidungsfindung teilzunehmen, insbesondere bei Fragen, die ihre Arbeitsbedingungen wesentlich beeinflussen. Die Gründung eines Betriebsrats ist nicht verpflichtend. Ein Betriebsrat kann bei Arbeitgebern eingerichtet werden, die mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigen. Das Verfahren zur Gründung wird auf Vorschlag einer Gewerkschaft oder von mindestens 20 % der bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer eingeleitet. Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach...

Weiterlesen

Kroatisches Amt für Beschäftigung – rechte und pflichten von arbeitslosen

Der Status einer arbeitslosen Person in der Republik Kroatien bringt bestimmte Rechte und Pflichten mit sich, die durch Gesetze und Vorschriften des Kroatischen Arbeitsamtes (HZZ) geregelt sind. Eines der wichtigsten Rechte ist das Recht auf Arbeitslosengeld, dessen Anspruch klar definierte Bedingungen erfordert. Zudem haben Arbeitslose Zugang zu Beratungsdiensten, Weiterbildungsmöglichkeiten und Krankenversicherung. Recht auf Arbeitslosengeld Das Recht auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit in Kroatien wird durch das Arbeitsmarktgesetz geregelt und stellt eine wesentliche Form des finanziellen Schutzes für arbeitslose Personen dar. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld in Kroatien zu haben, muss eine arbeitslose Person folgende drei Bedingungen erfüllen: Erfüllung der vorherigen Beschäftigungszeit – Zum Zeitpunkt der...

Weiterlesen

Maßnahmen des kroatischen Arbeitsamtes – Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik

The Croatian Employment Service (Hrvatski zavod za zapošljavanje) is a public institution that regulates the labor market in Croatia, providing support to unemployed individuals and employers through counseling, financial assistance, and training programs. Active employment policy measures are introduced at the beginning of each calendar year. For each measure, the Croatian Employment Service determines the following: target groups, the amount of support (which depends on the education level of the subsidized individual), the minimum gross wage, and the duration of the measure Katalog der Maßnahmen für das Jahr 2025 Beschäftigungszuschuss und Beschäftigungszuschuss Grün/Digital – Diese Maßnahme richtet sich an Arbeitgeber, die gefährdete Gruppen...

Weiterlesen

Einwanderung in die Republik Kroatien

Kroatien liegt zentral in Europa was bedeutet, dass man die meisten mitteleuropäischen Länder aus Nordwest Kroatien einfach mit dem Auto erreichen kann. Beispielsweise, aus Rijeka kann man in nur 6-8 Stunden Mailand in Italien, Lugano in der Schweiz, München in Deutschland, Wien in Österreich, Bratislava in der Slowakei oder Budapest in Ungarn erreichen. Darüber hinaus herrscht ein sehr mildes Klima und die Straßenkriminalitätsrate ist niedrig. Deswegen bietet Kroatien sehr gute Voraussetzungen für eine Immigration, insbesondere für Geschäftsleute von außerhalb der EU, die ein neues Geschäfts- und Lebenszentrum in der EU aufbauen wollen. Visum und Visumspflicht In den meisten Ländern der EU gelten...

Weiterlesen

Kündigung bedingt durch verschuldetes Verhalten des Arbeitnehmers

Die Kündigung, die durch verschuldetes Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist, stellt eine Art der ordentlichen Kündigung dar und isti n Artikel 115 des Arbeitsgesetzes geregelt. Sie kann dem Arbeitnehmer zugestellt werden, wenn der Arbeitgeber einen gerechtfertigten Grund hat und der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt, insbesondere wenn der Arbeitnehmer nicht den Anweisungen des Arbeitgebers folgt, da der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die ihm übertragenen Aufgaben persönlich und gemäß den Anweisungen des Arbeitgebers auszuführen, die im Einklang mit der Art und dem Typ der Arbeit stehen. Das Arbeitsgesetz beschreibt nicht im Detail, was als Verletzung der Arbeitsverpflichtungen angesehen wird, legt jedoch...

Weiterlesen

Persönlich bedingte Kündigung

Die persönlich bedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung, die im Artikel 155 des Arbeitsgesetzes geregelt ist und es dem Arbeitgeber ermöglicht, sich von den negativen Folgen eines Arbeitsvertrages zu schützen, wenn der Arbeitnehmer aus keinen eigenen Verschulden heraus seine arbeitsrechtlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen kann. Diese Art der Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund dauerhafter Veränderungen seiner Fähigkeiten oder Eigenschaften nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen. Um eine Entscheidung über die persönlich bedingte Kündigung des Arbeitsvertrages treffen zu können, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr...

Weiterlesen

Betriebsbedingte Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis, das auf einem Arbeitsvertrag beruht, kann nur in gesetzlich vorgeschriebener Weise beendet werden. Eine Kündigung des Arbeitsvertrags kann ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Der Gesetzgeber hat unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt, den Arbeitsvertrag aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen zu kündigen. Dies wird als betriebsbedingte Kündigung bezeichnet. Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung und wird durch Artikel 155 Absatz 1 Ziffer 1 des Arbeitsgesetzes geregelt. Wie im Gesetz vorgesehen, kann eine solche Kündigung dem Arbeitnehmer nur ausgesprochen werden, wenn die Notwendigkeit für seine Stelle entfällt, die durch wirtschaftliche...

Weiterlesen

Aufenthalt und Arbeit von Staatsangehörigen dritter Staaten in der Republik Kroatien

Gemäß dem Ausländergesetz ist ein Staatsangehöriger eines Drittstaates eine Person, die weder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums noch der Sweizerischen Eidgenossenschaft besitzt und die Staatsangehöriger eines Drittstaates ist oder staatenlos ist. Staatsangehörige dritter Staaten können in der Republik Kroatien einen kurzfristigen Aufenthalt, einen vorübergehenden Aufenthalt, einen dauerhaften Aufenthalt haben oder ihnen kann ein langfristiger Aufenthalt gewährt werden. Im Folgenden wird näher auf die einzelnen Aufenthaltsarten eingegangen. Vorübergehender Aufenthalt Gemäß Art. 57 kann ein vorübergehender Aufenthalt aus mehreren Gründen beantragt werden. In der Praxis wird jedoch häufig ein vorübergehender Aufenthalt zum Zwecke der Arbeit gewährt. In diesem Fall wird dem Staatsangehörigen...

Weiterlesen

Vertragliches Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe nach dem Arbeitsgesetz

Wettbewerbsverbot Ein vertragliches Wettbewerbsverbot liegt dann vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht von einer anderen Person beschäftigt werden darf, die mit dem Arbeitgeber im Wettbewerb steht, und dass er weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung Dritter Geschäfte tätigen darf, mit denen er im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht. Der Abschluss muss schriftlich erfolgen und darf nicht länger als zwei Jahre ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses dauern. Es bindet den Arbeitnehmer nicht, wenn das Verbot nicht dem Schutz der berechtigten Geschäftsinteressen des Arbeitgebers dient oder wenn es die Arbeit und Weiterentwicklung...

Weiterlesen

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Verpflichtung zur Einhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Kündigungsfrist. Für die außerordentliche Kündigung des auf unbestimmte oder befristete Zeit geschlossenen Arbeitsvertrages liegt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein berechtigter Grund vor, wenn eine Fortsetzung dieses Vertrags auf einer besonders schwerwiegenden Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis oder auf einem sonstigen besonders wichtigen Umstand unter Abwägung aller Umstände und Interessen beider Vertragsparteien nicht möglich. Jede Partei hat das Recht, von der anderen Partei der Schadensersatz wegen Nichterfüllung der aus dem Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten zu verlangen. Der Arbeitsvertrag kann nur innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Tag der Kenntnisnahme...

Weiterlesen