Außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages
Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Verpflichtung zur Einhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Kündigungsfrist. Für die außerordentliche Kündigung des auf unbestimmte oder befristete Zeit geschlossenen Arbeitsvertrages liegt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein berechtigter Grund vor, wenn eine Fortsetzung dieses Vertrags auf einer besonders schwerwiegenden Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis oder auf einem sonstigen besonders wichtigen Umstand unter Abwägung aller Umstände und Interessen beider Vertragsparteien nicht möglich. Jede Partei hat das Recht, von der anderen Partei der Schadensersatz wegen Nichterfüllung der aus dem Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten zu verlangen. Der Arbeitsvertrag kann nur innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Tag der Kenntnisnahme...
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