Vertrag über den lebenslangen Unterhalt (mit Eigentumsübertragung nach dem Tod)
Ein Vertrag über den lebenslangen Unterhalt (mit Eigentumsübertragung nach dem Tod) (weiter im Text: Vertrag über den lebenslangen Unterhalt) verpflichtet eine Partei (den Unterhaltsgeber), die andere Partei oder einen Dritten (den Unterhaltsempfänger) bis zu dessen Tod zu unterstützen, und die andere Partei erklärt, dass sie ihr Vermögen ganz oder teilweise übergibt, wobei der Erwerb von Sachen und Rechten bis zum Tod des Unterhaltsempfängers aufgeschoben wird. Der Unterhaltsgeber kann mit bis zu drei Unterhaltsempfängern gleichzeitig Verträge über den lebenslangen Unterhalt und/oder Verträge über den Unterhalt bis zum Tod abschließen, ein entgegenstehender Vertrag ist nichtig. Abschluss des Vertrags über den lebenslangen Unterhalt Der Vertrag über...
Weiterlesen