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Verwaltungsrecht

Gründung einer Handelsgesellschaft in der Republik Kroatien für Staatsangehörige außerhalb der EU: Braucht man eine „Genehmigung“ nach dem Gesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen?

In der Praxis wird der Begriff „ausländische Investition“ häufig mit der „Gründung einer Gesellschaft durch einen Ausländer“ gleichgesetzt. Der rechtliche Rahmen unterscheidet jedoch zwischen dem Verfahren zur Gründung einer Handelsgesellschaft und dem sicherheitsbezogenen Mechanismus zur Prüfung ausländischer Investitionen. Gründung einer Gesellschaft und das Gesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen Wenn eine Person außerhalb der EU in Kroatien eine Firma gründen möchte, wird oft alles unter dem Begriff „ausländische Investition“ zusammengefasst, sodass der Eindruck entsteht, jede neue Firma müsse gesondert genehmigt werden. Das Finanzministerium stellt in seinen Informationen jedoch klar, dass das Gesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen das Verfahren zur Gründung von...

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Krankenstand und Inspektionsaufsicht

Krankenstand, also die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, ist eines der häufigsten arbeitsrechtlichen Themen und wirft oft Fragen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf. Beginn und Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden vom gewählten Hausarzt bzw. Facharzt für Primärversorgung festgelegt, der den Zeitraum auf Grundlage der Art der Erkrankung oder anderer Gründe, die die Arbeitsfähigkeit verhindern, sowie unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der medizinischen Indikationen des Versicherten bestimmt. Mit anderen Worten: Nur der gewählte Arzt ist befugt, den Beginn und das Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit festzustellen. Der Zeitraum der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, für den der Versicherte Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung hat, wird...

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EU-Bürgerinnen und -Bürger und die Krankenversicherung in der Republik Kroatien

Bürgerinnen und Bürger, die eine Rente aus einem EU-Mitgliedstaat beziehen, haben das Recht, die Krankenversicherung in der Republik Kroatien zu nutzen – dank der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Diese Rechte sind in zwei zentralen Verordnungen geregelt: Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (Durchführungsverordnung) Nach diesen Verordnungen gilt: „Eine Person, die eine Rente oder Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten bezieht und im Wohnmitgliedstaat keinen Anspruch auf Sachleistungen hat, erhält dennoch solche Leistungen für sich und ihre Familienangehörigen, soweit sie nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats oder zumindest eines der Mitgliedstaaten, die...

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Kurzaufenthalt von Drittstaatsangehörigen in der Republik Kroatien

In der Republik Kroatien ist das Ausländergesetz in Kraft, das die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen auf dem Staatsgebiet regelt. Drittstaatsangehörige sind Ausländer, die keine Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (der Europäischen Union, des Fürstentums Liechtenstein, des Königreichs Norwegen, der Republik Island) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind und die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen oder staatenlos sind. Da sich die Republik Kroatien im Schengen-Raum befindet, findet auf Drittstaatsangehörige auch der Schengener Grenzkodex Anwendung. Ein Kurzaufenthalt ist der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen im Sinne des Artikels 6 des Schengener Grenzkodex. Kurzaufenthalt Gemäß Artikel 6 des Schengener Grenzkodex gilt als Kurzaufenthalt...

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Pflicht- und Zusatzkrankenversicherung in der Republik Kroatien

In Kroatien sind alle Bürger gesetzlich verpflichtet, im System der Pflichtkrankenversicherung eingeschlossen zu sein, das vom Kroatischen Gesundheitsversicherungsfonds (HZZO) verwaltet wird. Diese Versicherung ermöglicht den Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen, deckt jedoch nicht alle Behandlungskosten ab. Daher schließen viele Personen zusätzlich eine Zusatzkrankenversicherung ab, um Zuzahlungen für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente zu vermeiden. Die Zusatzversicherung wird vom HZZO zu einem festen Preis angeboten und ist auch bei anderen Versicherern erhältlich, die oft unterschiedliche Pakete und Zusatzleistungen bereitstellen. Pflichtkrankenversicherung Die Pflichtkrankenversicherung wird vom Kroatischen Gesundheitsversicherungsfonds (HZZO) durchgeführt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen sich alle Personen mit Wohnsitz in der Republik Kroatien sowie ausländische Staatsangehörige mit...

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Überblick über das Kroatische Gesundheitssystem

Das Hauptziel des kroatischen Gesundheitssystems ist die Förderung der Gesundheit, die Krankheitsprävention, die frühzeitige Erkennung von Krankheiten, eine wirksame Behandlung sowie Rehabilitation. Es basiert auf den Grundprinzipien der Solidarität und Universalität. Die zentrale Verwaltungsbehörde ist der Kroatische Gesundheitsversicherungsfonds (HZZO). Die Gesundheitsversorgung in der Republik Kroatien erfolgt auf drei Ebenen: der primären, sekundären und tertiären Versorgungsstufe sowie über öffentliche Gesundheitsinstitute. Neben staatlichen Einrichtungen sind auch private Gesundheitsdienstleister im System vertreten. Diese privaten Anbieter mieten häufig Räumlichkeiten in staatlich betriebenen Gesundheitszentren an und müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllen, wie z. B. eine Mindestanzahl registrierter Patienten und ein definiertes Leistungsspektrum. Versicherte Personen erhalten Leistungen der...

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Kroatisches Amt für Beschäftigung – rechte und pflichten von arbeitslosen

Der Status einer arbeitslosen Person in der Republik Kroatien bringt bestimmte Rechte und Pflichten mit sich, die durch Gesetze und Vorschriften des Kroatischen Arbeitsamtes (HZZ) geregelt sind. Eines der wichtigsten Rechte ist das Recht auf Arbeitslosengeld, dessen Anspruch klar definierte Bedingungen erfordert. Zudem haben Arbeitslose Zugang zu Beratungsdiensten, Weiterbildungsmöglichkeiten und Krankenversicherung. Recht auf Arbeitslosengeld Das Recht auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit in Kroatien wird durch das Arbeitsmarktgesetz geregelt und stellt eine wesentliche Form des finanziellen Schutzes für arbeitslose Personen dar. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld in Kroatien zu haben, muss eine arbeitslose Person folgende drei Bedingungen erfüllen: Erfüllung der vorherigen Beschäftigungszeit – Zum Zeitpunkt der...

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Maßnahmen des kroatischen Arbeitsamtes – Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik

The Croatian Employment Service (Hrvatski zavod za zapošljavanje) is a public institution that regulates the labor market in Croatia, providing support to unemployed individuals and employers through counseling, financial assistance, and training programs. Active employment policy measures are introduced at the beginning of each calendar year. For each measure, the Croatian Employment Service determines the following: target groups, the amount of support (which depends on the education level of the subsidized individual), the minimum gross wage, and the duration of the measure Katalog der Maßnahmen für das Jahr 2025 Beschäftigungszuschuss und Beschäftigungszuschuss Grün/Digital – Diese Maßnahme richtet sich an Arbeitgeber, die gefährdete Gruppen...

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Einwanderung in die Republik Kroatien

Kroatien liegt zentral in Europa was bedeutet, dass man die meisten mitteleuropäischen Länder aus Nordwest Kroatien einfach mit dem Auto erreichen kann. Beispielsweise, aus Rijeka kann man in nur 6-8 Stunden Mailand in Italien, Lugano in der Schweiz, München in Deutschland, Wien in Österreich, Bratislava in der Slowakei oder Budapest in Ungarn erreichen. Darüber hinaus herrscht ein sehr mildes Klima und die Straßenkriminalitätsrate ist niedrig. Deswegen bietet Kroatien sehr gute Voraussetzungen für eine Immigration, insbesondere für Geschäftsleute von außerhalb der EU, die ein neues Geschäfts- und Lebenszentrum in der EU aufbauen wollen. Visum und Visumspflicht In den meisten Ländern der EU gelten...

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Änderung und Ergänzung des Ausländergesetzes

Änderungen und Ergänzungen des Ausländergesetzes

Der Entwurf des Vorschlags zur Änderung und Ergänzung des Ausländergesetzes war vom 18. Februar bis 14. März Gegenstand einer öffentlichen Konsultation. Ziel der Gesetzesänderung ist unter anderem die Angleichung an die neue EU-Richtlinie zur sogenannten Blauen Karte, die in erster Linie die Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte fördern soll. Darüber hinaus sollen die Effizienz bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte und die Regulierung der Arbeitsbedingungen verbessert sowie ein besserer Schutz der inländischen Arbeitskräfte, die Rückkehr ausgewanderter kroatischer Staatsbürger und die Sicherstellung der notwendigen Arbeitskräfte für die Wirtschaft gewährleistet werden. Das Gesetz ist am 15. März 2025 in Kraft getreten. Neuerungen Die Gültigkeitsdauer der Aufenthalts- und...

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