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Verwaltungsrecht

Pflicht- und Zusatzkrankenversicherung in der Republik Kroatien

In Kroatien sind alle Bürger gesetzlich verpflichtet, im System der Pflichtkrankenversicherung eingeschlossen zu sein, das vom Kroatischen Gesundheitsversicherungsfonds (HZZO) verwaltet wird. Diese Versicherung ermöglicht den Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen, deckt jedoch nicht alle Behandlungskosten ab. Daher schließen viele Personen zusätzlich eine Zusatzkrankenversicherung ab, um Zuzahlungen für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente zu vermeiden. Die Zusatzversicherung wird vom HZZO zu einem festen Preis angeboten und ist auch bei anderen Versicherern erhältlich, die oft unterschiedliche Pakete und Zusatzleistungen bereitstellen. Pflichtkrankenversicherung Die Pflichtkrankenversicherung wird vom Kroatischen Gesundheitsversicherungsfonds (HZZO) durchgeführt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen sich alle Personen mit Wohnsitz in der Republik Kroatien sowie ausländische Staatsangehörige mit...

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Überblick über das Kroatische Gesundheitssystem

Das Hauptziel des kroatischen Gesundheitssystems ist die Förderung der Gesundheit, die Krankheitsprävention, die frühzeitige Erkennung von Krankheiten, eine wirksame Behandlung sowie Rehabilitation. Es basiert auf den Grundprinzipien der Solidarität und Universalität. Die zentrale Verwaltungsbehörde ist der Kroatische Gesundheitsversicherungsfonds (HZZO). Die Gesundheitsversorgung in der Republik Kroatien erfolgt auf drei Ebenen: der primären, sekundären und tertiären Versorgungsstufe sowie über öffentliche Gesundheitsinstitute. Neben staatlichen Einrichtungen sind auch private Gesundheitsdienstleister im System vertreten. Diese privaten Anbieter mieten häufig Räumlichkeiten in staatlich betriebenen Gesundheitszentren an und müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllen, wie z. B. eine Mindestanzahl registrierter Patienten und ein definiertes Leistungsspektrum. Versicherte Personen erhalten Leistungen der...

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Kroatisches Amt für Beschäftigung – rechte und pflichten von arbeitslosen

Der Status einer arbeitslosen Person in der Republik Kroatien bringt bestimmte Rechte und Pflichten mit sich, die durch Gesetze und Vorschriften des Kroatischen Arbeitsamtes (HZZ) geregelt sind. Eines der wichtigsten Rechte ist das Recht auf Arbeitslosengeld, dessen Anspruch klar definierte Bedingungen erfordert. Zudem haben Arbeitslose Zugang zu Beratungsdiensten, Weiterbildungsmöglichkeiten und Krankenversicherung. Recht auf Arbeitslosengeld Das Recht auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit in Kroatien wird durch das Arbeitsmarktgesetz geregelt und stellt eine wesentliche Form des finanziellen Schutzes für arbeitslose Personen dar. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld in Kroatien zu haben, muss eine arbeitslose Person folgende drei Bedingungen erfüllen: Erfüllung der vorherigen Beschäftigungszeit – Zum Zeitpunkt der...

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Maßnahmen des kroatischen Arbeitsamtes – Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik

The Croatian Employment Service (Hrvatski zavod za zapošljavanje) is a public institution that regulates the labor market in Croatia, providing support to unemployed individuals and employers through counseling, financial assistance, and training programs. Active employment policy measures are introduced at the beginning of each calendar year. For each measure, the Croatian Employment Service determines the following: target groups, the amount of support (which depends on the education level of the subsidized individual), the minimum gross wage, and the duration of the measure Katalog der Maßnahmen für das Jahr 2025 Beschäftigungszuschuss und Beschäftigungszuschuss Grün/Digital – Diese Maßnahme richtet sich an Arbeitgeber, die gefährdete Gruppen...

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Einwanderung in die Republik Kroatien

Kroatien liegt zentral in Europa was bedeutet, dass man die meisten mitteleuropäischen Länder aus Nordwest Kroatien einfach mit dem Auto erreichen kann. Beispielsweise, aus Rijeka kann man in nur 6-8 Stunden Mailand in Italien, Lugano in der Schweiz, München in Deutschland, Wien in Österreich, Bratislava in der Slowakei oder Budapest in Ungarn erreichen. Darüber hinaus herrscht ein sehr mildes Klima und die Straßenkriminalitätsrate ist niedrig. Deswegen bietet Kroatien sehr gute Voraussetzungen für eine Immigration, insbesondere für Geschäftsleute von außerhalb der EU, die ein neues Geschäfts- und Lebenszentrum in der EU aufbauen wollen. Visum und Visumspflicht In den meisten Ländern der EU gelten...

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Änderung und Ergänzung des Ausländergesetzes

Der Entwurf des Vorschlags zur Änderung und Ergänzung des Ausländergesetzes war vom 18. Februar bis 14. März Gegenstand einer öffentlichen Konsultation. Ziel der Gesetzesänderung ist unter anderem die Angleichung an die neue EU-Richtlinie zur sogenannten Blauen Karte, die in erster Linie die Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte fördern soll. Darüber hinaus sollen die Effizienz bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte und die Regulierung der Arbeitsbedingungen verbessert sowie ein besserer Schutz der inländischen Arbeitskräfte, die Rückkehr ausgewanderter kroatischer Staatsbürger und die Sicherstellung der notwendigen Arbeitskräfte für die Wirtschaft gewährleistet werden. Das Gesetz ist am 15. März 2025 in Kraft getreten. Neuerungen Die Gültigkeitsdauer der Aufenthalts- und...

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Aufenthalt und Arbeit von Staatsangehörigen dritter Staaten in der Republik Kroatien

Gemäß dem Ausländergesetz ist ein Staatsangehöriger eines Drittstaates eine Person, die weder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums noch der Sweizerischen Eidgenossenschaft besitzt und die Staatsangehöriger eines Drittstaates ist oder staatenlos ist. Staatsangehörige dritter Staaten können in der Republik Kroatien einen kurzfristigen Aufenthalt, einen vorübergehenden Aufenthalt, einen dauerhaften Aufenthalt haben oder ihnen kann ein langfristiger Aufenthalt gewährt werden. Im Folgenden wird näher auf die einzelnen Aufenthaltsarten eingegangen. Vorübergehender Aufenthalt Gemäß Art. 57 kann ein vorübergehender Aufenthalt aus mehreren Gründen beantragt werden. In der Praxis wird jedoch häufig ein vorübergehender Aufenthalt zum Zwecke der Arbeit gewährt. In diesem Fall wird dem Staatsangehörigen...

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Aufenthalt und Arbeit des Ausländers in Kroatien

Der vorläufige Aufenthalt des Ausländers in Kroatien Ausländer die aus irgendeinem Grund mehr als 3 Monate in Kroatien bleiben oder in Kroatien arbeiten wollen, müssen ihren Aufenthalt in Kroatien regeln. Gründe für die ein vorläufiger Aufenthalt erteilt werden kann: Familienzusammenführung Schulbildung (Mittelstufe) und Studium Wissenschaftliche Forschung Humanitäre Gründe Arbeitsaufnahme und Arbeit eines transferierten Arbeiters Den Antrag auf vorläufige Auftenhalts – und Arbeitserlaubnis kann der Arbeitgeber bei der Polizeibehörde oder Polizeidienststelle am zukünftigen Aufenthaltsort des Ausländers stellen. Die Genehmigung für den vorläufigen Aufenthalt wird für eine Frist von bis zu 1 Jahr ausgestellt. Den Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung muss man spätestens 30 Tage vor Fristablauf der gültigen, vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung...

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Arbeit ausländischer Arbeiter in der Republik Kroatien

Hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften für Arbeit von Ausländern in Kroatien unterscheidet man einige Kategorien von Ausländern. Die Arbeit Staatsangehöriger von Mitgliedern der EU und dem europäischenWirtschaftsraum sowie ihrer Familienangehörigen und besonders die Arbeit der Ausländer, die nicht Staatsangehörige der genannten Staaten sind bzw. Staatsangehörige von Drittländern. 1. EU Staatsbürger und ihre Familienangehörigen Zu dieser Gruppe gehören auch die Staatsangehörigen der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums bzw. die Staatsbürger des Fürstentums Lichtenstein, des Königreichs Norwegen, Island und die Schweiz sowie ihre Familienangehörigen. Sie können in Kroatien arbeiten und Dienstleistungen erbringen ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bzw. ohne Nachweis einer Anmeldung, gemäß der grundsätzlichen Freiheit bei...

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Geschäftsreisen während Corona-Maßnahmen

Die aufgrund der Coronavirus-Epidemie (COVID-19) eingeführten Maßnahmen erschweren die grenzüberschreitende Mobilität erheblich. Die kroatische Regierung hat jedoch mildere Maßnahmen für Personen eingeführt, die aus geschäftlichen Gründen reisen. Ab dem 28. Februar 2021 benötigen Personen, die aus Ländern/Regionen der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums reisen und aus Ländern kommen, die nicht auf der grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten stehen, weder einen PCR-Test, noch wird ihnen eine Maßnahme der Selbstisolierung auferlegt, wenn sie aus zwingenden familiären oder geschäftlichen Gründen reisen. Ein möglicher Grund für eine Geschäftsreise könnte die Gründung eines Unternehmens in der Republik Kroatien sein. Daher...

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