Krankenstand und Inspektionsaufsicht
Krankenstand, also die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, ist eines der häufigsten arbeitsrechtlichen Themen und wirft oft Fragen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf. Beginn und Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden vom gewählten Hausarzt bzw. Facharzt für Primärversorgung festgelegt, der den Zeitraum auf Grundlage der Art der Erkrankung oder anderer Gründe, die die Arbeitsfähigkeit verhindern, sowie unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der medizinischen Indikationen des Versicherten bestimmt. Mit anderen Worten: Nur der gewählte Arzt ist befugt, den Beginn und das Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit festzustellen. Der Zeitraum der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, für den der Versicherte Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung hat, wird...
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