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Austritt eines Gesellschafters aus einer GmbH

Gemäß dem kroatischen Gesetz über Handelsgesellschaften endet die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf folgende Weise: 1. durch den Tod eines natürlichen Gesellschafters, 2. durch die Auflösung einer juristischen Person als Gesellschafter, 3. durch Veräußerung oder Übertragung des Geschäftsanteils, 4. durch Einziehung (Amortisation des Geschäftsanteils) oder Ausschluss wegen Nichtzahlung der Einlage (Kaduzierung), 5. durch Ausschluss eines Gesellschafters aus anderen Gründen, 6. durch den freiwilligen Austritt eines Gesellschafters, 7. durch die Auflösung der Gesellschaft. Eine der möglichen Formen des Endes der Mitgliedschaft in einer GmbH ist der Austritt eines Gesellschafters als freiwilliger Schritt aus der Gesellschaft. Dieser Austritt kann auf zwei Arten erfolgen: aufgrund der Bestimmungen...

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