Entsendung und Überlassung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten aus Kroatien nach Deutschland
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, etwa aus Indien, Nepal oder den Philippinen, zunächst in Kroatien und anschließend ihr Einsatz in Deutschland, ist ein immer häufigeres Geschäftsmodell. Eine solche Struktur ist nicht von vornherein verboten, rechtlich jedoch sensibel, da auf sie gleichzeitig kroatische Vorschriften über den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern, europäische Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern sowie deutsche Vorschriften über Mindestarbeitsbedingungen, Meldepflichten und Arbeitnehmerüberlassung Anwendung finden. Rechtmäßiger Beginn in Kroatien Ausgangspunkt jedes zulässigen Modells ist die rechtmäßige Beschäftigung des Arbeitnehmers in Kroatien. Ein Drittstaatsangehöriger kann auf Grundlage einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, einer Bestätigung über die Anmeldung der Beschäftigung oder...
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