Agentur für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte: Wann sind Sie Arbeitgeber – und wann nur Vermittler?
In der Praxis werden unter dem Begriff „Agentur für die Beschäftigung von Ausländern“ häufig zwei unterschiedliche Modelle vermischt: Die Agentur beschäftigt den Arbeitnehmer zur Überlassung an einen Einsatzbetrieb (Agentur für vorübergehende Beschäftigung / Arbeitnehmerüberlassung). Die Agentur vermittelt bei der Einstellung (Recruiting/Matching von Arbeitgeber und Arbeitnehmer), der Arbeitsvertrag wird jedoch zwischen dem Kunden–Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Der Unterschied ist nicht nur terminologisch: Er bestimmt, welche Nachweise/Verzeichnisse Sie führen müssen, welche Verträge Sie abschließen, was Sie in Rechnung stellen dürfen und wer die Voraussetzungen in Verfahren zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erfüllen muss. Wenn die Agentur direkt beschäftigt (Agentur für vorübergehende Beschäftigung) Wenn die Agentur den Arbeitnehmer...
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