Verjährung
Die Verjährung ist ein rechtlicher Begriff, der den Verlust des Anspruchs auf Schutz des Gläubigerrechts aufgrund des passiven Verhaltens des Gläubigers während eines gesetzlich bestimmten Zeitraums bedeutet. Verjährung tritt also ein, wenn der Gläubiger innerhalb dergesetzlich vorgesehenen Frist nicht die Erfüllung seiner Forderung gegenüber dem Schuldnerverlangt hat. Nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse ist mit Eintritt der Verjährung das Recht des Gläubigers erloschen, die Erfüllung der Verpflichtung zu verlangen. Anders ausgedrückt: Mit Eintritt der Verjährung verliert der Gläubiger die Möglichkeit, gerichtlich – sei es durch Klage oder durch einen Vollstreckungsantrag – die Erfüllung der Verpflichtung durch den Schuldner zu verlangen. Da der Status des...
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