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EU-Bürgerinnen und -Bürger und die Krankenversicherung in der Republik Kroatien

Bürgerinnen und Bürger, die eine Rente aus einem EU-Mitgliedstaat beziehen, haben das Recht, die Krankenversicherung in der Republik Kroatien zu nutzen – dank der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Diese Rechte sind in zwei zentralen Verordnungen geregelt: Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (Durchführungsverordnung) Nach diesen Verordnungen gilt: „Eine Person, die eine Rente oder Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten bezieht und im Wohnmitgliedstaat keinen Anspruch auf Sachleistungen hat, erhält dennoch solche Leistungen für sich und ihre Familienangehörigen, soweit sie nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats oder zumindest eines der Mitgliedstaaten, die...

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