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Stammkapital Tag

Anwaltsgesellschaft Vaić & Dvorničić m. b. H. > Posts tagged "Stammkapital"

Die einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (j.d.o.o.)

Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) ist ein Verfahren zur Gründung einer juristischen Person, die es den Eigentümern ermöglicht, unter dem Schutz der beschränkten Haftung zu handeln. Diese Gesellschaftsform wird häufig von kleinen und mittelständischen Unternehmern gewählt, da sie eine gewisse Sicherheit und Flexibilität in der Gesellschaftsführung bietet. Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mit einem Mindestbetrag an Stammkapital von 1,00 EUR, der vollständig in bar eingezahlt wird, und einem Mindestbetrag an Geschäftsanteilen von 1,00 EUR erfolgen. Die Gründung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt über vorbereitete Formulare, wobei die Einrichtungskosten ca. EUR 150,00...

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Gesellschaftsform in der Republik Kroatien. Gemäß Artikel 385 des Handelsgesellschaftsgesetz handelt es sich um eine Gesellschaft, bei der eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen einen Beitrag zum vorab vereinbarten Stammkapital leisten. Der Mindestbetrag des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt EUR 2.500,00. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Einer davon ist sicherlich die Steuer. So zahlt eine d.o.o., die im Steuerzeitraum einen Umsatz von bis zu 995.421,06 EUR erzielt hat, nach dem Steuersatz von 10 %, während eine d.o.o., die einen Umsatz von mehr als 995.421,06...

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Steuerermäßigungen bei der Besteuerung der Körperschaftsteuer in der Republik Kroatien

Eine Handelsgesellschaft ist definitionsgemäß eine Wirtschaftseinheit, die selbstständig und dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, um durch die Herstellung, den Handel mit Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Markt den Gewinn zu erzielen. Die in der kroatischen Praxis am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das für die Gründung dieser Gesellschaft erforderliche Mindeststammkapital beträgt 2.500,00 EUR. Häufig gestellte Fragen der Gründer bei der Gründung einer GmbH beziehen sich auf die Frage nach der Höhe des Steuersatzes, mit dem der Gewinn besteuert wird, und der Höhe des Steuersatzes, der bei der Gewinnausschüttung an Mitglieder der Gesellschaftangewendet wird. Ab Januar 2021...

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