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Verfahren Tag

Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen

Die Frage der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen wird durch das Gesetz über das internationale Privatrecht geregelt. Eine ausländische Gerichtsentscheidung wird einer Entscheidung eines Gerichts der Republik Kroatien gleichgestellt und entfaltet rechtliche Wirkung in der Republik Kroatien nur, wenn sie von einem kroatischen Gericht anerkannt wird. Dieses Gesetz findet Anwendung, sofern keine der Verordnungen der Europäischen Union anwendbar ist, welche die Anerkennung von Entscheidungen in Zivil-, Handels-, Familien-, Erb- und Ehesachen regeln. Verfahren Die Entscheidung über die Anerkennung wird vom Gericht im außerstreitigen Verfahren getroffen. Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass die ausländische Gerichtsentscheidung (oder der Vergleich) rechtskräftig und vollstreckbar ist. Das Verfahren...

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Apostille (Überzeugung)

Die Apostille ist eine internationale Beglaubigung, mit der die Echtheit öffentlicher Urkunden für die Verwendung in den Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens zur Abschaffung der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961 bestätigt wird. Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift, des Stempels und der amtlichen Signatur auf einem bestimmten Dokument bestätigt. Ein solches Dokument, das in einem Vertragsstaat ausgestellt wurde, kann in einem anderen Vertragsstaat ohne besondere Anerkennung verwendet werden. Das Haager Übereinkommen hat somit das Verfahren der Legalisierung im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien erleichtert. Die Republik Kroatien hat außerdem bilaterale Abkommen mit einer Reihe anderer Staaten geschlossen, durch...

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