Eigentumserwerb in der Republik Kroatien

Der Erwerb von Eigentum in der Republik Kroatien kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Rechtsgeschäft: Dies ist die häufigste Art des Eigentumserwerbs. Dazu gehört der Kauf, die Schenkung oder der Tausch einer Sache. Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer Eigentümer der Sache sein und der Käufer muss die Fähigkeit besitzen, Eigentum zu erwerben. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, wenn es sich um eine Immobilie handelt.
  • Gerichtliche Entscheidung oder Entscheidung einer anderen zuständigen Behörde: Das Eigentum kann auch durch eine gerichtliche Entscheidung oder durch die Entscheidung einer anderen zuständigen Behörde erworben werden, z. B. in einem Versteigerungsverfahren oder durch Enteignung.
  • Erbfolge: Das Eigentum kann auch im Wege der Erbfolge erworben werden. Der Erbe erwirbt das Eigentum an den Nachlassgegenständen zum Zeitpunkt des Erbfalls.
  • Gesetz: In einigen Fällen kann das Eigentum auch aufgrund des Gesetzes erworben werden, z. B. durch Ersitzung.


Ersitzung

Die Ersitzung ist ein originärer Eigentumserwerb, d. h. der Erwerber des Eigentumsrechts benötigt
keinen Rechtsvorgänger. Die Ersitzung ist in Kroatien möglich, wenn der Erwerber eine Sache

  • echt (d. h. ohne Gewalt, Täuschung oder Missbrauch des Vertrauens),
  • rechtsmäßig (d. h. mit einem gültigen Titel) und
  • gutgläubig (d. h. in der Annahme, Eigentümer zu sein) besitzt.
    Die Besitzdauer für die Ersitzung beträgt:
  • 3 Jahre für bewegliche Sachen
  • 10 Jahre für Immobilien


Voraussetzungen für den Eigentumserwerb

Die allgemeinen Voraussetzungen für den Eigentumserwerb in Kroatien sind:

  • Fähigkeit des Erwerbers: Der Erwerber muss die Fähigkeit besitzen, Eigentum zu erwerben.
  • Eigentumsrecht des Rechtsvorgängers: Der Rechtsvorgänger muss Eigentümer der Sache sein.