Besteuerung der Dividendenzahlungen und Gewinnanteile einer kroatischenGesellschaft an deutsche Steueransässige

In der heutigen Praxis ist es häufig so, dass in der Republik Kroatien tätige
Handelsgesellschaften im Besitz von in der Republik Deutschland ansässigen
natürlichen oder juristischen Personen sind.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Steuersätze für die
Besteuerung von Dividendenzahlungen für den Fall, dass der Eigentümer
einer kroatischen Gesellschaft eine juristische oder natürliche und in
Deutschland steueransässige Person ist.

I. Besteuerung des Gesellschaftsgewinns –allgemein

Der Betriebsgewinn einerGesellschaft mit einem Jahresumsatz von bis zu
995.421,06 EUR wird mit einem Satz von 10 % besteuert, und der Gewinn
einerGesellschaft mit einem Umsatz von mehr als 995.421,06 EUR wird
mit einem Satz von 18% besteuert.
Die jährliche Finanz- und Steuerberechnung der Gesellschaft wird Ende April
des laufenden Jahres für das vorangegangene Steuer-(Kalender-)Jahr
abgeschlossen.

Der bestimmte Gewinn kann für den betrieblichen Bedarf verwendet werden
(daher gibt es keine Dividendenzahlung / Gewinnbeteiligung) oder er kann
den Gründungsmitgliedern entsprechend ihres Anteils am Kapital ausgezahlt
werden.

Wird der Nettogewinn der Gesellschaft durch Beschluss der
Hauptversammlung für den Bedarf der Gesellschaft einbehalten, also nicht
an die Anteilseigner ausgeschüttet, erfolgt keine weitere Besteuerung.

Wird der Nettogewinn durch Beschluss der Hauptversammlung an die
Gesellschafter ausgezahlt, so unterscheidet sich die Anwendung des
Steuersatzes je nachdem, ob der Anteilseigner eine juristische oder
natürliche Person ist und ob die Bestimmungen des
Doppelbesteuerungsabkommens gelten.

II. Besteuerung der Zahlung von Nettogewinnen an Kapitalanteilseigner

1.Gewinnauszahlung an eine juristische Person

Wenn der Nettogewinn an eine juristische Person gezahlt wird, die nicht in
der Republik Kroatien ansässig ist, gibt es zwei Möglichkeiten bei der
Anwendung der Steuervorschriften in Bezug auf die Besteuerung, und der
Steuerpflichtige wählt die für ihn günstigste Option.

Um die Begünstigungen bei der Zahlung des Nettogewinns anwenden zu
können, müssen die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sein.

1.1. Besteuerung der Nettogewinnzahlung nach
innerstaatlichen Vorschriften (Kroatisches
Einkommensteuergesetz)

– der Quellensteuersatz, der die Dividendenzahlung oder Gewinnanteile
besteuert, beträgt 10 % – ausnahmsweise wird keine Quellensteuer auf Dividenden und Gewinnanteile gezahlt, wenn Dividenden und Gewinnanteile an eine Gesellschaft gezahlt werden, die eine derFormen hat, die dem
gemeinsamen Besteuerungssystem unterliegen, das für
Muttergesellschaften und verbundene Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gilt, wenn der Dividenden- oder Gewinnanteilsempfänger
mindestens 10 % des Kapitals der die Dividenden- oder Gewinnanteile
auszahlenden Gesellschaft besitzt und wenn der niedrigste Aktienanteil
nach Punkt 1 ununterbrochen 24 Monate lang gehalten wird.

Die obige Möglichkeit ist nicht automatisch anwendbar, sondern muss durch
die vorgeschriebenen Unterlagen nachgewiesen werden.

1.2. Besteuerung der Nettogewinnszahlung unter
Anwendung der Bestimmungen des
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik
Kroatien und Deutschland

– der Körperschaftssteuersatz beträgt 5 % des Bruttobetrags der
Dividenden, wenn der tatsächliche Begünstigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die direkt mindestens 10 % des Kapitals der
ausschüttenden Gesellschaft besitzt.