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Wohnungseigentum von ausländischen natürlichen Personen in Kroatien – praktische Fragen

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Wohnungseigentum von ausländischen natürlichen Personen in Kroatien – praktische Fragen

Nach den positiven Vorschriften können ausländische natürliche Personen, die Wohnungseigentümer in Kroatien sind, ihre Wohnungen nicht kategorisieren, sie nicht vermieten und keine Steuern darauf zahlen.

Daher nutzen ausländische natürliche Personen oft ihre Wohnungen, um entweder echte Freunde oder fiktive Freunde unterzubringen und auf diese Weise illegal ihre wöchentliche Miete in bar zu verdienen.

Gleichzeitig sollte man beachten, dass ein Hausbesitzer seine Freunde in der Wohnung unter der Bedingung beherbergen kann, dass er sie innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft bei der Touristeninformation oder der Polizei anmeldet und sie ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise abmeldet, sowie die Kurtaxe entrichtet.

Artikel 32 des Gaststättengesetzes definiert den Aufenthalt von mehr als 15 Personen, die keine engen Familienangehörigen sind, in Wohnungen und Ferienhäusern in touristischen Gebieten, wobei die Hauptsaison den Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September umfasst, als Erbringung von Gastronomiedienstleistungen im Haushalt.

Daher, wenn ausländische natürliche Personen in ihrer Wohnung mehr als 15 Freunde, die keine engen Familienangehörigen sind, während der touristischen Saison beherbergen, können sie bei einer Inspektion mit einer Strafe rechnen.

Laut dem Gesetz über die Kurtaxe sind enge Familienangehörige: Ehepartner, direkte Verwandte und deren Ehepartner, Brüder und Schwestern mit ihren Kindern und deren Ehepartnern, die Brüder und Schwestern der Eltern und deren Kinder mit Ehepartnern, Adoptiveltern und Adoptivkinder sowie deren Kinder mit Ehepartnern, Pflegekinder, Stiefmütter und Stiefväter.

Weiterhin definiert das Gesetz über die Kurtaxe, dass der Besitzer des Ferienhauses oder der Wohnung für alle Personen, die in diesem Haus oder dieser Wohnung übernachten, für jede Nacht die Kurtaxe zahlen muss. Der Besitzer und seine Familienmitglieder zahlen die Kurtaxe mit einer Ermäßigung von 70%.

Zusammenfassend kann eine ausländische natürliche Person als Eigentümer der Wohnung rechtmäßig bis zu 15 Freunde, die keine engen Familienangehörigen sind, im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September beherbergen, unter der Bedingung, dass sie diese innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft bei der Touristeninformation oder der Polizei anmeldet und sie ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise abmeldet sowie die Kurtaxe zahlt.

Wenn eine ausländische natürliche Person als Eigentümer der Wohnung eine Gebühr (entweder Geld oder eine andere Gebühr) für den Aufenthalt ihrer Freunde in der Wohnung erhebt, wird dies als Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen im Haushalt betrachtet – was für ausländische natürliche Personen illegal ist.

Andererseits gibt es keine Einschränkungen für eine ausländische natürliche Person als Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, einen Mietvertrag über die gleiche Wohnung oder das gleiche Haus mit einer dritten Partei für den Zeitraum von mehreren Monaten abzuschließen.

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