Neues Fiskalisierungsgesetz
Kroatien tritt in eine neue Ära der Fiskalisierung ein. Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Fiskalisierungsgesetz (auch „Fiskalisierung 2.0“ genannt) in Kraft und stellt die größte Veränderung des Systems seit seiner Einführung im Jahr 2013 dar.
Fiskalisierung bis Ende 2025
Bisher waren Unternehmer verpflichtet, der Steuerverwaltung alle Rechnungen zu melden, die bar oder mit Karte bezahlt wurden. Rechnungen, die per Banküberweisung beglichen wurden – beispielsweise zwischen Unternehmen – unterlagen jedoch nicht der Fiskalisierung. Solche Rechnungen wurden überwiegend in Papierform oder als PDF-Dokumente per E-Mail ausgetauscht. Mit anderen Worten: Die Fiskalisierung befasste sich bisher hauptsächlich mit Bargeldtransaktionen und dem Verhältnis zu Verbrauchern, nicht jedoch mit dem Geschäft zwischen Unternehmen.
Fiskalisierung 2.0 – ab 2026
Ab 2026 ändert sich dieser Rahmen. Alle Rechnungen, unabhängig davon, ob sie bar, mit Karte oder per Banküberweisung bezahlt werden, müssen fiskalisiert werden. Noch wichtiger: Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen künftig ausschließlich E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Es wird nicht mehr ausreichen, ein PDF per E-Mail zu versenden oder eine Papierrechnung auszudrucken – die Rechnung muss in einem standardisierten elektronischen Format erstellt werden, das die Steuerverwaltung sofort lesen und verarbeiten kann.
Jede ausgestellte und empfangene E-Rechnung wird automatisch in Echtzeit fiskalisiert und der Steuerverwaltung gemeldet. Alle Rechnungen und begleitenden Unterlagen müssen ausschließlich digital, im ursprünglichen XML-Format, für mindestens 11 Jahre aufbewahrt werden. Rechnungsaussteller müssen die Zahlung der Ausgangsrechnungen melden, während Empfänger die Ablehnung von Eingangsrechnungen sowie die Empfangsadresse für E-Rechnungen angeben müssen.
Verbraucher werden ihre Rechnungen in Geschäften, Cafés oder Restaurants weiterhin erhalten, allerdings wird jede dieser Rechnungen durch das neue digitale System laufen. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch eine erhebliche Anpassung – von der Auswahl geeigneter Softwarelösungen über die Schulung von Mitarbeitern bis hin zur Anpassung der Geschäftsprozesse.
Eine Testphase ist für September 2025 vorgesehen, in der Unternehmen ihre Systeme ohne Sanktionen erproben können. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pflicht zur E-Rechnung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verbindlich, und ab 2027 wird sie auch auf kleine Handwerksbetriebe, Vereine und andere nicht mehrwertsteuerpflichtige Einheiten ausgeweitet. Für diese stellt der Staat eine kostenlose Anwendung namens Mikro eRačun bereit.
Das neue Gesetz sieht auch Sanktionen für Verstöße vor: Für juristische Personen liegen die Geldstrafen zwischen 2.650,00 EUR und 66.360,00 EUR, bei wiederholten Verstößen können sogar Strafen von bis zu 92.900,00 EUR verhängt werden.