Aufenthalt und Arbeit des Ausländers in Kroatien
Der vorläufige Aufenthalt des Ausländers in Kroatien Ausländer die aus irgendeinem Grund mehr als 3 Monate in Kroatien bleiben oder in Kroatien arbeiten wollen, müssen ihren Aufenthalt in Kroatien regeln. Gründe für die ein vorläufiger Aufenthalt erteilt werden kann: Familienzusammenführung Schulbildung (Mittelstufe) und Studium Wissenschaftliche Forschung Humanitäre Gründe Arbeitsaufnahme und Arbeit eines transferierten Arbeiters Den Antrag auf vorläufige Auftenhalts – und Arbeitserlaubnis kann der Arbeitgeber bei der Polizeibehörde oder Polizeidienststelle am zukünftigen Aufenthaltsort des Ausländers stellen. Die Genehmigung für den vorläufigen Aufenthalt wird für eine Frist von bis zu 1 Jahr ausgestellt. Den Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung muss man spätestens 30 Tage vor Fristablauf der gültigen, vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung...
Weiterlesen