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Familienrecht

Ehelicher Güterstand

Nach dem kroatischen Familienrecht haben die Ehegatten ehelichen Güterstand und eigenes Vermögen. Als ehelicher Güterstand gilt das Vermögen, das die Ehegatten während der Dauer der Ehegemeinschaft durch Arbeit erworben haben oder das Vermögen, das aus diesem Güterstand stammt. Daher ist das Vermögen, das der Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt, sein eigenes Vermögen. Es ist interessant festzustellen, dass das Werk des Autors das eigene Vermögen des Ehepartners darstellt, welches es geschaffen hat. Allerdings stellen Vermögensvorteile aus Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die während der Ehe erworben wurden, ehelichen Güterstand dar, als auch Gewinne aus Glücksspielen. Die Ehegatten sind zu gleichen Teilen Miteigentümer des...

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Vermögensverhältnisse von Ehegatten in Kroatien: Regelungen des Familienrechts

In der Republik Kroatien regelt das Familienrecht die Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über eheliches und persönliches Vermögen sowie die Bedeutung von Eheverträgen: Eheliches Vermögen: Eheliches Vermögen umfasst Vermögenswerte, die während der Ehe durch Arbeit erworben wurden, sowie Vermögenswerte, die davon abgeleitet sind. Ehegatten sind zu gleichen Anteilen Miteigentümer, es sei denn, sie haben etwas anderes vereinbart. Glücksspielgewinne und Vermögensvorteile aus Urheberrechten und verwandten Rechten fallen ebenfalls unter das eheliche Vermögen. Getrenntes Vermögen: Das eigene Vermögen eines Ehegatten besteht aus Eigentum, das vor der Ehe oder während der Ehe erworben wurde, aber nicht durch Arbeit, Glücksspiel oder finanzielle Vorteile...

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Vermögensverhältnisse der Ehegatten in Kroatien: Regelungen nach Familienrecht

In der Republik Kroatien regelt das Familienrecht die Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Hier ein Überblick über eheliches und eigenes Vermögen sowie die Bedeutung von Eheverträgen: Eheliches Vermögen:Eheliches Vermögen umfasst die während der Ehegemeinschaft durch Arbeit erworbenen Güter sowie daraus stammendes Vermögen. Ehegatten sind Miteigentümer zu gleichen Teilen, es sei denn, sie haben dies anders vereinbart. Auch Glücksspielgewinne und Vermögensvorteile aus Urheber- und verwandten Rechten fallen unter eheliches Vermögen. Eigenes Vermögen:Das eigene Vermögen eines Ehegatten besteht aus Gütern, die er vor der Eheschließung besaß oder während der Ehegemeinschaft erworben wurden, jedoch nicht durch Arbeit, Glücksspiel oder Vermögensvorteile aus dem Urheberrecht. Ererbtes Vermögen oder Schenkungen...

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