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Insolvenzrecht

Absonderungsgläubiger im Insolvenzerfahren

Ein Absonderungsgläubiger ist gemäß Artikel 147 der Insolvenzordnung eine Person, die aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts nachweisen kann, dass ein bestimmter Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Absonderungsgläubiger sind somit keine Insolvenzgläubiger, da ihr Recht auf Absonderung eines Gegenstands nach den Vorschriften zur Durchsetzung dieser Rechte außerhalb des Insolvenzverfahrens festgestellt wird. Bestimmte Gegenstände können sich zwar im tatsächlichen Besitz des Insolvenzschuldners befinden, jedoch nicht zur Insolvenzmasse gehören, da andere Personen dingliche Rechte an diesen Gegenständen haben, die sie berechtigen, die Absonderung dieser Gegenstände aus der Insolvenzmasse zu verlangen. Absonderungsgläubiger sind eine Spezifische Kategorie von Gläubigern im Insolvenzverfahren und haben das...

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Insolvenz in Kroatien

Finanzielle Instabilität ist sowohl auf dem europäischen als auch auf dem kroatischen Kapitalmarkt präsent. Deshalb sind juristische Personen bei der Aufnahme neuer Geschäfte viel vorsichtiger. Man muss stets die Möglichkeit der Insolvenz seines Geschäftspartners im Auge behalten. Dabei müssen alle juristischen Personen sich der rechtlichen Konsequenzen einer Insolvenz bewusst sein: Wenn der Insolvenzgläubiger innerhalb der letzten sechzig Tage vor dem Insolvenzantrag oder danach durch gerichtliche Vollstreckung oder durch zwangsweise gerichtliche Sicherung ein separates Befriedigungsrecht oder ein ähnliches Recht an dem Vermögen des Schuldners im Insolvenzverfahren erlangt, erlischt dieses Recht bzw. das laufende Verfahren wird gestoppt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wenn eine Vorregistrierung...

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Zahlungsmöglichkeiten beim Insolvenzschuldner

Insolvenzverfahren wird in der Regel auf dem Vorschlag des Schuldners oder des Gläubigers eingeleitet. Wenn alle Bedingungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind, erlässt das Gericht den Bescheid über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die auf der gerichtlichen Webseite veröffentlicht wird. Dieser Bescheid muss eine Aufforderung an die Gläubiger enthalten, ihre Forderungen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Bescheids zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter zu melden. Wenn die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nicht innerhalb dieser Frist melden, verlieren sie die Möglichkeit, ihre Forderungen einzuziehen. Wenn Sie eine Forderung gegen einen zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldner haben und keine Erfahrung und ausreichende Kenntnisse...

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