Langfristiger und dauerhafter Aufenthalt von Ausländern in Kroatien
Angehörige dritter Länder, die in der Republik Kroatien einen geregelten Aufenthalt haben, können nach einer gewissen Zeit einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt oder ständigen Aufenthalt stellen. Langfristiger Aufenthalt Ein langfristiger Aufenthalt kann einem Staatsangehörigen eines Drittlandes gewährt werden, der zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Republik Kroatien eine ununterbrochene Dauer von fünf Jahren für einen genehmigten vorübergehenden Aufenthalt, Asyl oder subsidiären Schutz hat. Es wird angenommen, dass ein Staatsangehöriger eines Drittlandes ununterbrochen in der Republik Kroatien gelebt hat, selbst wenn er während dieser fünf Jahre mehrmals bis zu insgesamt zehn Monaten oder einmal bis zu sechs Monaten außerhalb der Republik Kroatien war. Zum Zeitpunkt...
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