Änderungen auf der Seite des Schuldners
Im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse kann die Veränderung der Person des Schuldners auf der Seite des Schuldners auf verschiedene Weise erfolgen. Die Verpflichtung eines Schuldners aus einem Vertrag kann auf einen Dritten übertragen werden – durch Schuldübernahme, Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme. Ein Schuldübernahmevertrag Bei der Schuldübernahme tritt der Übernehmer an die Stelle des vorherigen Schuldners, der von seinen Verpflichtungen befreit wird. Die Schuldübernahme erfolgt durch einen Vertrag zwischen dem Schuldner und dem Übernehmer, wenn der Gläubiger dem zugestimmt hat. Obwohl also die Parteien des Schuldübernahmevertrags der Schuldner und der Übernehmer sind, ist der Vertrag ungültig und es gibt keine Änderung auf der Seite des...
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