Besteuerung von Nettogewinnzahlungenan juristische und natürliche Personen mit dem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Der realisierte Nettogewinn, den ein in der Republik Kroatien ansässiges Unternehmen durch die Ausübung seiner Tätigkeit erzielt und an ein Mitglied des Unternehmens / Gründers zu zahlen beschließt, wird entweder durch Gewinnsteuer (für juristische Personen) oder Kapitaleinkommensteuer (für natürliche Personen) besteuert. Für Mitglieder der Gesellschaft, die in der Republik Kroatien steuerlich ansässig sind, wird die inländische Steuergesetzgebung vollständig angewendet, während die Situation für juristische und natürliche Personen, die nicht in der Republik Kroatien ansässig sind, etwas komplexer ist, da in solchen Fällen die Bestimmungen des internationalen Vertrags zur Vermeidung der Doppelbesteuerung berücksichtigt werden müssen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn...
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