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Verwaltungsrecht

Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit für Ausländer

Der Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit wird durch das Gesetz über die kroatische Staatsangehörigkeit geregelt. Nach diesem Gesetz kann die Staatsangehörigkeit auf viererlei Weise erworben werden: Herkunft Geburt auf dem Gebiet der Republik Kroatien Einbürgerung Gemäß internationalen Verträgen Eine Person, die nicht zum kroatischen Volk gehört, ein Auswanderer oder ein Nachkomme von Auswanderern ist, kann die kroatische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben. Ein Ausländer, der einen Antrag auf Aufnahme in die kroatische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung gestellt hat, kann die kroatische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn er die folgenden Anforderungen erfüllt: dass er mindestens 18 Jahre alt ist; dass er eine Freistellung von der ausländischen Staatsbürgerschaft hat oder einen Nachweis vorlegt, dass er...

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Zeitarbeitsagentur und Entsendung der Agenturarbeitnehmer ins Ausland

Zeitarbeitsagentur Der Betrieb von Zeitarbeitsagenturen in der Republik Kroatien wird durch das Arbeitsgesetz geregelt. Gemäß Artikel 44 Absatz 1 des genannten Gesetzes handelt es sich bei einer Zeitarbeitsagentur um einen Arbeitgeber, der auf der Grundlage eines Arbeitsvermittlungsvertrags einen Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber (den Nutzer) für die vorübergehende Erledigung von Aufgaben entsendet. Der entsandte Arbeitnehmer ist ein Arbeiter, den die Agentur einstellt, um ihn an den Nutzer zu entsenden. Die Agentur kann Arbeitnehmer an Nutzer entsenden, vorausgesetzt, sie ist in Übereinstimmung mit besonderen Vorschriften registriert und in den Aufzeichnungen des für Arbeit zuständigen Ministeriums eingetragen ist. Neben der Entsendung von Arbeitnehmern kann...

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Langfristiger und dauerhafter Aufenthalt von Ausländern in Kroatien

Angehörige dritter Länder, die in der Republik Kroatien einen geregelten Aufenthalt haben, können nach einer gewissen Zeit einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt oder ständigen Aufenthalt stellen. Langfristiger Aufenthalt Ein langfristiger Aufenthalt kann einem Staatsangehörigen eines Drittlandes gewährt werden, der zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Republik Kroatien eine ununterbrochene Dauer von fünf Jahren für einen genehmigten vorübergehenden Aufenthalt, Asyl oder subsidiären Schutz hat. Es wird angenommen, dass ein Staatsangehöriger eines Drittlandes ununterbrochen in der Republik Kroatien gelebt hat, selbst wenn er während dieser fünf Jahre mehrmals bis zu insgesamt zehn Monaten oder einmal bis zu sechs Monaten außerhalb der Republik Kroatien war. Zum Zeitpunkt...

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Kurzaufenthalt und vorübergehendes Aufenthalt von Ausländern in der Republik Kroatien

Angehörige dritter Länder (Staatsangehörige von Ländern, die nicht Mitglieder des EWR sind) können in der Republik Kroatien das Recht auf einen Kurzaufenthalt oder vorübergehenden Aufenthalt, sowie auf einen dauerhaften und ständigen Aufenthalt erlangen. In diesem Text wird über den Kurzaufenthalt und vorübergehenden Aufenthalt gesprochen. Kurzaufenthalt Angehörige dritter Länder können sich in der Republik Kroatien für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten (90 Tage können einmalig oder mehrfach genutzt werden). Neben dem Aufenthalt in Kroatien zählt der Aufenthalt in einem beliebigen Mitgliedsstaat des Schengen-Raums zu diesen 90 Tagen. Während des Kurzaufenthalts muss der Angehöriger eines Drittstaates eine...

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Erwerb von Immobilien in der Republik Kroatien für Ausländer

Ausländische Staatsangehörige, also natürliche und juristische Personen, können Immobilien auf dem Gebiet der Republik Kroatien erwerben. Dafür müssen jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Unterschied zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern Bürger von EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien problemlos erwerben. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens werden Bürger der Mitgliedstaaten beim Kauf von Bauland und Immobilien (Häuser, Wohnungen usw.) wie kroatische Staatsbürger behandelt.Bezüglich landwirtschaftlicher Flächen war der Erwerb aufgrund eines Moratoriums bis zum 1. Juli 2023 untersagt. Trotz des Auslaufens dieses Moratoriums hat Kroatien bisher keine Änderungen in der Gesetzgebung vorgenommen, die es Bürgern von EU-Mitgliedstaaten ermöglichen würden, landwirtschaftliche Flächen uneingeschränkt zu erwerben. Bürger von Drittstaaten können...

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