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Verwaltungsrecht

Aufenthalt und Arbeit von Staatsangehörigen dritter Staaten in der Republik Kroatien

Gemäß dem Ausländergesetz ist ein Staatsangehöriger eines Drittstaates eine Person, die weder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums noch der Sweizerischen Eidgenossenschaft besitzt und die Staatsangehöriger eines Drittstaates ist oder staatenlos ist. Staatsangehörige dritter Staaten können in der Republik Kroatien einen kurzfristigen Aufenthalt, einen vorübergehenden Aufenthalt, einen dauerhaften Aufenthalt haben oder ihnen kann ein langfristiger Aufenthalt gewährt werden. Im Folgenden wird näher auf die einzelnen Aufenthaltsarten eingegangen. Vorübergehender Aufenthalt Gemäß Art. 57 kann ein vorübergehender Aufenthalt aus mehreren Gründen beantragt werden. In der Praxis wird jedoch häufig ein vorübergehender Aufenthalt zum Zwecke der Arbeit gewährt. In diesem Fall wird dem Staatsangehörigen...

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Aufenthalt und Arbeit des Ausländers in Kroatien

Der vorläufige Aufenthalt des Ausländers in Kroatien Ausländer die aus irgendeinem Grund mehr als 3 Monate in Kroatien bleiben oder in Kroatien arbeiten wollen, müssen ihren Aufenthalt in Kroatien regeln. Gründe für die ein vorläufiger Aufenthalt erteilt werden kann: Familienzusammenführung Schulbildung (Mittelstufe) und Studium Wissenschaftliche Forschung Humanitäre Gründe Arbeitsaufnahme und Arbeit eines transferierten Arbeiters Den Antrag auf vorläufige Auftenhalts – und Arbeitserlaubnis kann der Arbeitgeber bei der Polizeibehörde oder Polizeidienststelle am zukünftigen Aufenthaltsort des Ausländers stellen. Die Genehmigung für den vorläufigen Aufenthalt wird für eine Frist von bis zu 1 Jahr ausgestellt. Den Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung muss man spätestens 30 Tage vor Fristablauf der gültigen, vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung...

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Arbeit ausländischer Arbeiter in der Republik Kroatien

Hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften für Arbeit von Ausländern in Kroatien unterscheidet man einige Kategorien von Ausländern. Die Arbeit Staatsangehöriger von Mitgliedern der EU und dem europäischenWirtschaftsraum sowie ihrer Familienangehörigen und besonders die Arbeit der Ausländer, die nicht Staatsangehörige der genannten Staaten sind bzw. Staatsangehörige von Drittländern. 1. EU Staatsbürger und ihre Familienangehörigen Zu dieser Gruppe gehören auch die Staatsangehörigen der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums bzw. die Staatsbürger des Fürstentums Lichtenstein, des Königreichs Norwegen, Island und die Schweiz sowie ihre Familienangehörigen. Sie können in Kroatien arbeiten und Dienstleistungen erbringen ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bzw. ohne Nachweis einer Anmeldung, gemäß der grundsätzlichen Freiheit bei...

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Geschäftsreisen während Corona-Maßnahmen

Die aufgrund der Coronavirus-Epidemie (COVID-19) eingeführten Maßnahmen erschweren die grenzüberschreitende Mobilität erheblich. Die kroatische Regierung hat jedoch mildere Maßnahmen für Personen eingeführt, die aus geschäftlichen Gründen reisen. Ab dem 28. Februar 2021 benötigen Personen, die aus Ländern/Regionen der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums reisen und aus Ländern kommen, die nicht auf der grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten stehen, weder einen PCR-Test, noch wird ihnen eine Maßnahme der Selbstisolierung auferlegt, wenn sie aus zwingenden familiären oder geschäftlichen Gründen reisen. Ein möglicher Grund für eine Geschäftsreise könnte die Gründung eines Unternehmens in der Republik Kroatien sein. Daher...

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Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit für Ausländer

Der Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit wird durch das Gesetz über die kroatische Staatsangehörigkeit geregelt. Nach diesem Gesetz kann die Staatsangehörigkeit auf viererlei Weise erworben werden: Herkunft Geburt auf dem Gebiet der Republik Kroatien Einbürgerung Gemäß internationalen Verträgen Eine Person, die nicht zum kroatischen Volk gehört, ein Auswanderer oder ein Nachkomme von Auswanderern ist, kann die kroatische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben. Ein Ausländer, der einen Antrag auf Aufnahme in die kroatische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung gestellt hat, kann die kroatische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn er die folgenden Anforderungen erfüllt: dass er mindestens 18 Jahre alt ist; dass er eine Freistellung von der ausländischen Staatsbürgerschaft hat oder einen Nachweis vorlegt, dass er...

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Zeitarbeitsagentur und Entsendung der Agenturarbeitnehmer ins Ausland

Zeitarbeitsagentur Der Betrieb von Zeitarbeitsagenturen in der Republik Kroatien wird durch das Arbeitsgesetz geregelt. Gemäß Artikel 44 Absatz 1 des genannten Gesetzes handelt es sich bei einer Zeitarbeitsagentur um einen Arbeitgeber, der auf der Grundlage eines Arbeitsvermittlungsvertrags einen Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber (den Nutzer) für die vorübergehende Erledigung von Aufgaben entsendet. Der entsandte Arbeitnehmer ist ein Arbeiter, den die Agentur einstellt, um ihn an den Nutzer zu entsenden. Die Agentur kann Arbeitnehmer an Nutzer entsenden, vorausgesetzt, sie ist in Übereinstimmung mit besonderen Vorschriften registriert und in den Aufzeichnungen des für Arbeit zuständigen Ministeriums eingetragen ist. Neben der Entsendung von Arbeitnehmern kann...

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Langfristiger und dauerhafter Aufenthalt von Ausländern in Kroatien

Angehörige dritter Länder, die in der Republik Kroatien einen geregelten Aufenthalt haben, können nach einer gewissen Zeit einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt oder ständigen Aufenthalt stellen. Langfristiger Aufenthalt Ein langfristiger Aufenthalt kann einem Staatsangehörigen eines Drittlandes gewährt werden, der zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Republik Kroatien eine ununterbrochene Dauer von fünf Jahren für einen genehmigten vorübergehenden Aufenthalt, Asyl oder subsidiären Schutz hat. Es wird angenommen, dass ein Staatsangehöriger eines Drittlandes ununterbrochen in der Republik Kroatien gelebt hat, selbst wenn er während dieser fünf Jahre mehrmals bis zu insgesamt zehn Monaten oder einmal bis zu sechs Monaten außerhalb der Republik Kroatien war. Zum Zeitpunkt...

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Kurzaufenthalt und vorübergehendes Aufenthalt von Ausländern in der Republik Kroatien

Angehörige dritter Länder (Staatsangehörige von Ländern, die nicht Mitglieder des EWR sind) können in der Republik Kroatien das Recht auf einen Kurzaufenthalt oder vorübergehenden Aufenthalt, sowie auf einen dauerhaften und ständigen Aufenthalt erlangen. In diesem Text wird über den Kurzaufenthalt und vorübergehenden Aufenthalt gesprochen. Kurzaufenthalt Angehörige dritter Länder können sich in der Republik Kroatien für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten (90 Tage können einmalig oder mehrfach genutzt werden). Neben dem Aufenthalt in Kroatien zählt der Aufenthalt in einem beliebigen Mitgliedsstaat des Schengen-Raums zu diesen 90 Tagen. Während des Kurzaufenthalts muss der Angehöriger eines Drittstaates eine...

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Erwerb von Immobilien in der Republik Kroatien für Ausländer

Ausländische Staatsangehörige, also natürliche und juristische Personen, können Immobilien auf dem Gebiet der Republik Kroatien erwerben. Dafür müssen jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Unterschied zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern Bürger von EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien problemlos erwerben. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens werden Bürger der Mitgliedstaaten beim Kauf von Bauland und Immobilien (Häuser, Wohnungen usw.) wie kroatische Staatsbürger behandelt.Bezüglich landwirtschaftlicher Flächen war der Erwerb aufgrund eines Moratoriums bis zum 1. Juli 2023 untersagt. Trotz des Auslaufens dieses Moratoriums hat Kroatien bisher keine Änderungen in der Gesetzgebung vorgenommen, die es Bürgern von EU-Mitgliedstaaten ermöglichen würden, landwirtschaftliche Flächen uneingeschränkt zu erwerben. Bürger von Drittstaaten können...

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