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Verwaltungsrecht

Langfristiger und dauerhafter Aufenthalt von Ausländern in Kroatien

Angehörige dritter Länder, die in der Republik Kroatien einen geregelten Aufenthalt haben, können nach einer gewissen Zeit einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt oder ständigen Aufenthalt stellen. Langfristiger Aufenthalt Ein langfristiger Aufenthalt kann einem Staatsangehörigen eines Drittlandes gewährt werden, der zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Republik Kroatien eine ununterbrochene Dauer von fünf Jahren für einen genehmigten vorübergehenden Aufenthalt, Asyl oder subsidiären Schutz hat. Es wird angenommen, dass ein Staatsangehöriger eines Drittlandes ununterbrochen in der Republik Kroatien gelebt hat, selbst wenn er während dieser fünf Jahre mehrmals bis zu insgesamt zehn Monaten oder einmal bis zu sechs Monaten außerhalb der Republik Kroatien war. Zum Zeitpunkt...

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Kurzaufenthalt und vorübergehendes Aufenthalt von Ausländern in der Republik Kroatien

Angehörige dritter Länder (Staatsangehörige von Ländern, die nicht Mitglieder des EWR sind) können in der Republik Kroatien das Recht auf einen Kurzaufenthalt oder vorübergehenden Aufenthalt, sowie auf einen dauerhaften und ständigen Aufenthalt erlangen. In diesem Text wird über den Kurzaufenthalt und vorübergehenden Aufenthalt gesprochen. Kurzaufenthalt Angehörige dritter Länder können sich in der Republik Kroatien für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten (90 Tage können einmalig oder mehrfach genutzt werden). Neben dem Aufenthalt in Kroatien zählt der Aufenthalt in einem beliebigen Mitgliedsstaat des Schengen-Raums zu diesen 90 Tagen. Während des Kurzaufenthalts muss der Angehöriger eines Drittstaates eine...

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Erwerb von Immobilien in der Republik Kroatien für Ausländer

Ausländische Staatsangehörige, also natürliche und juristische Personen, können Immobilien auf dem Gebiet der Republik Kroatien erwerben. Dafür müssen jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Unterschied zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern Bürger von EU-Mitgliedstaaten können Immobilien in Kroatien problemlos erwerben. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens werden Bürger der Mitgliedstaaten beim Kauf von Bauland und Immobilien (Häuser, Wohnungen usw.) wie kroatische Staatsbürger behandelt.Bezüglich landwirtschaftlicher Flächen war der Erwerb aufgrund eines Moratoriums bis zum 1. Juli 2023 untersagt. Trotz des Auslaufens dieses Moratoriums hat Kroatien bisher keine Änderungen in der Gesetzgebung vorgenommen, die es Bürgern von EU-Mitgliedstaaten ermöglichen würden, landwirtschaftliche Flächen uneingeschränkt zu erwerben. Bürger von Drittstaaten können...

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