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Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen

Die Frage der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen wird durch das Gesetz über das internationale Privatrecht geregelt. Eine ausländische Gerichtsentscheidung wird einer Entscheidung eines Gerichts der Republik Kroatien gleichgestellt und entfaltet rechtliche Wirkung in der Republik Kroatien nur, wenn sie von einem kroatischen Gericht anerkannt wird. Dieses Gesetz findet Anwendung, sofern keine der Verordnungen der Europäischen Union anwendbar ist, welche die Anerkennung von Entscheidungen in Zivil-, Handels-, Familien-, Erb- und Ehesachen regeln. Verfahren Die Entscheidung über die Anerkennung wird vom Gericht im außerstreitigen Verfahren getroffen. Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, dass die ausländische Gerichtsentscheidung (oder der Vergleich) rechtskräftig und vollstreckbar ist. Das Verfahren...

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