Geschäftsfähigkeit und psychische Erkrankungen
In der Rechtsordnung der Republik Kroatien gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Definition der Geschäftsfähigkeit. Das Gesetz über Schuldverhältnisse definiert jedoch die Rechtsfähigkeit als die Fähigkeit einer Person, durch eigene Willenserklärungen rechtliche Wirkungen herbeizuführen, und bestimmt, dass die Geschäftsfähigkeit mit der Volljährigkeit erworben wird. Die Geschäftsfähigkeit bildet somit die Grundlage für die selbstständige Teilnahme am Rechtsverkehr. Bei Personen mit psychischen Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen, die das Urteilsvermögen beeinflussen, stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang sie wirksame rechtliche Entscheidungen treffen können. Entziehung der Geschäftsfähigkeit Natürliche Personen verlieren ihre Geschäftsfähigkeit mit dem Tod, sie können diese jedoch auch im Rahmen eines gerichtlichen Außerstreitverfahrens...
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