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Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das Gesetz über Handelsgesellschaften (ZTD) regelt die Beendigung der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gemäß dem Gesetz kann die Mitgliedschaft auf folgende Weise enden: 1. Tod eines Gesellschafters (natürliche Person) 2. Auflösung einer juristischen Person als Gesellschafter 3. Veräußerung bzw. Übertragung des Geschäftsanteils 4. Einziehung (Amortisation des Anteils – z. B. Ausschluss wegen Nichtleistung der Einlage – Kaduzierung) 5. Ausschluss eines Gesellschafters aus anderen Gründen 6. Austritt eines Gesellschafters aus der Gesellschaft 7. Auflösung der Gesellschaft. Ein Gesellschafter kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – insbesondere, wenn sein Verhalten die Erreichung der Gesellschaftsziele verhindert oder erheblich erschwert. Der Ausschluss kann entweder durch Klage vor...

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Austritt eines Gesellschafters aus einer GmbH

Gemäß dem kroatischen Gesetz über Handelsgesellschaften endet die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf folgende Weise: 1. durch den Tod eines natürlichen Gesellschafters, 2. durch die Auflösung einer juristischen Person als Gesellschafter, 3. durch Veräußerung oder Übertragung des Geschäftsanteils, 4. durch Einziehung (Amortisation des Geschäftsanteils) oder Ausschluss wegen Nichtzahlung der Einlage (Kaduzierung), 5. durch Ausschluss eines Gesellschafters aus anderen Gründen, 6. durch den freiwilligen Austritt eines Gesellschafters, 7. durch die Auflösung der Gesellschaft. Eine der möglichen Formen des Endes der Mitgliedschaft in einer GmbH ist der Austritt eines Gesellschafters als freiwilliger Schritt aus der Gesellschaft. Dieser Austritt kann auf zwei Arten erfolgen: aufgrund der Bestimmungen...

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Gesellschaftsform in der Republik Kroatien. Gemäß Artikel 385 des Handelsgesellschaftsgesetz handelt es sich um eine Gesellschaft, bei der eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen einen Beitrag zum vorab vereinbarten Stammkapital leisten. Der Mindestbetrag des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt EUR 2.500,00. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Einer davon ist sicherlich die Steuer. So zahlt eine d.o.o., die im Steuerzeitraum einen Umsatz von bis zu 995.421,06 EUR erzielt hat, nach dem Steuersatz von 10 %, während eine d.o.o., die einen Umsatz von mehr als 995.421,06...

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Steuerermäßigungen bei der Besteuerung der Körperschaftsteuer in der Republik Kroatien

Eine Handelsgesellschaft ist definitionsgemäß eine Wirtschaftseinheit, die selbstständig und dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, um durch die Herstellung, den Handel mit Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Markt den Gewinn zu erzielen. Die in der kroatischen Praxis am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das für die Gründung dieser Gesellschaft erforderliche Mindeststammkapital beträgt 2.500,00 EUR. Häufig gestellte Fragen der Gründer bei der Gründung einer GmbH beziehen sich auf die Frage nach der Höhe des Steuersatzes, mit dem der Gewinn besteuert wird, und der Höhe des Steuersatzes, der bei der Gewinnausschüttung an Mitglieder der Gesellschaftangewendet wird. Ab Januar 2021...

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