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Insolvenzverfahren Tag

Anwaltsgesellschaft Vaić & Dvorničić m. b. H. > Posts tagged "Insolvenzverfahren"

Insolvenzgründe in Kroatien

Das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners durch die Verwertung seines Vermögens und die Verteilung an die Gläubiger. Ziel des Insolvenzverfahrens ist somit die Gläubigerbefriedigung, wobei der Schuldner – eine juristische Person – nach Abschluss des Verfahrens erlischt. Ein Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn das Gericht das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststellt. Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldverbindlichkeiten dauerhaft zu erfüllen. Die Tatsache, dass der Schuldner einzelne Forderungen ganz oder teilweise beglichen hat oder begleichen könnte, bedeutet nicht, dass er zahlungsfähig ist. Das Insolvenzgesetz sieht bestimmte Voraussetzungen vor,...

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Preklusionsfristen im Vorinsolvenz und Insolvenzverfahren

Das Insolvenz und Vorinsolvenzverfahren sind besondere außerstreitige Gerichtsverfahren, die mit dem Ziel durchgeführt werden, die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Schuldners zu lösen. Während das Vorinsolvenzverfahren auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Restrukturierung des Schuldners in Zusammenarbeit mit den Gläubigern abzielt, hat das Insolvenzverfahren die Verwertung des Vermögens des Schuldners und die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger nach der im Insolvenzgesetz festgelegten Rangfolge zum Ziel. Ein wichtiger Aspekt beider Verfahren ist die Einhaltung von Preklusionsfristen – gesetzlich festgelegten Zeiträumen, innerhalb derer die Beteiligten bestimmte Handlungen vornehmen müssen. Die Versäumung dieser Fristen hat den Verlust von Rechten zur Folge. Preklusionsfristen im Vorinsolvenzverfahren Frist für die...

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Rangordnung der Befriedigung in einem Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren erfolgt die Befriedigung der Gläubigerforderungen nicht zufällig oder nach subjektivem Ermessen, sondern nach den streng geregelten Vorschriften des Insolvenzgesetzes. Die korrekte Anwendung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Rechte aller Gläubiger zu wahren, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine faire Verteilung der Insolvenzmasse sicherzustellen. Im Insolvenzverfahren unterscheidet man vier Arten von Gläubigern: Insolvenzgläubiger, Massegläubiger, Aussonderungsgläubiger und Absonderungsgläubiger. Massegläubiger Aus der Insolvenzmasse werden zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens und sonstige Masseverbindlichkeiten beglichen. Massegläubiger sind Gläubiger, deren Forderungen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und sich auf Verfahrenskosten oder sonstige Masseverbindlichkeiten beziehen. Zu den Verfahrenskosten zählen: Gerichtskosten, Ansprüche auf rückständige Bruttolöhne, die über drei...

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