Rechtsanwaltskanzlei in Kroatien

Reliable from experience.
Since 1938.

Dienstleistungen

Eine breite Palette von Rechtsgebieten, die von unserer Kanzlei abgedeckt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Unternehmensrecht, Immobilienrecht und mehr.

Unser Team

Ein erfahrenes Team von Anwälten mit Fachkenntnissen in verschiedenen Rechtsbereichen. Unsere Anwälte bringen eine umfangreiche Erfahrung und eine nachgewiesene Erfolgsbilanz mit, um unseren Mandanten effektive und professionelle rechtliche Unterstützung zu bieten.

Warum uns Wählen?

Erfahren Sie, was unsere Kanzlei einzigartig macht und warum Sie uns als Ihre Rechtsvertretung wählen sollten. Von unserer individuellen Betreuung bis hin zu unserem Engagement für exzellenten Service – erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Justitia

Sie benötigen eine rechtliche Beratung?

Ihre Anfrage liegt uns am Herzen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen bereit, Ihnen zu helfen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen.

Seit 1938 sind wir verlässlich aufgrund unserer langjährigen Erfahrung.

In einer Welt des Wandels sind verlässliche Partner von unschätzbarem Wert. Durch die Erfahrung von drei Generationen von Anwälten und die Integration modernster Arbeitsmethoden können wir genau das bieten. Unser Fokus liegt auf der Beratung und Begleitung ausländischer Kleinbetriebe bis hin zu mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen, die in Kroatien Fuß fassen möchten.

Novelties

  • Anamarija Križanović

    Partner / Anwältin Rechtsanwältin und Mediatorin Tel: 00385-91-373-6081 E-Mail: anamarija@vaic.hr Biografie Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin Anamarija Križanović, geboren am 18. September 1990, hat an der Juristischen Fakultät in Rijeka am 27. Juni 2014 ihr Studium absolviert. Am 15. November 2018 wurde sie bei der Kroatischen Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwältin registriert. Am 9. Februar 2020 hat sie…

  • Nikola Vaić

    Gründer / Rechtsanwalt Diplom-Jurist Tel: 00385-91-260-2941 E-Mail: info@vaic.hr Biografie Nikola Vaić wurde am 26. Februar 1941 geboren. Er hat die Grundschule „Matteotti“ in Rijeka in Italienisch absolviert, wo er die italienische Sprache gelernt hat. 1964 hat er sein Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Zagreb abgeschlossen, damals die einzige in Kroatien. Danach hat er in…

  • Marija Dvorničić Vaić

    Partner / Anwältin Diplom-Juristin Tel: 00385-99-373-6082 E-Mail: marija.dvornicic@vaic.hr Biografie Rechtsanwältin Marija Dvorničić Vaić, geboren am 17.08.1976, hat an der juristischen Fakultät in Rijeka am 06.03.2002 ihr Studium absolviert. Nachdem sie zunächst in einem Notariat gearbeitet hatte, wurde sie in die kroatische Notarkammer eingetragen. Nach dem zweiten Staatsexamen am 03. März 2005 und der Notarprüfung am…

  • Savin Vaić

    Partner / Anwalt Diplom-Jurist Tel: 00385-99-373-6080 E-Mail: savin@vaic.hr Biografie Rechtsanwalt Savin Vaić wurde am 31.10.1978 geboren. Im Jahr 2002 schloss er sein Studium an der juristischen Fakultät in Rijeka ab. Seit Januar 2003 ist er bei der kroatischen Anwaltskammer eingetragen. Im September 2004 schloss er sein Masterstudium an der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen mit der Masterarbeit zum…

  • Kroatisches Gesetz zur Investitionsförderung – Unterstützungen für gerechtfertigte Kosten und sonstige Unterstützungen

    Steuerliche Unterstützungen sind nicht die einzigen Unterstützungen, die das Investitionsförderungsgesetz vorsieht, sondern es gibt auch die folgenden Arten von Unterstützungen für Empfänger. Unterstützungen für gerechtfertigte Kosten für neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben Beispielsweise erhält ein Unterstützungsempfänger, der die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit einem Investitionsprojekt in Landkreisen sicherstellt, in denen die registrierte…

  • Kroatisches Gesetz zur Investitionsförderung – steuerliche Unterstützung

    Gemäß dem Investitionsförderungsgesetz besteht der Zweck der Investitionsförderung darin, das Wirtschaftswachstum und die Verwirklichung der Wirtschaftspolitik der Republik Kroatien, ihre Einbindung in internationale Austauschströme sowie die Stärkung der Investitions– und Wettbewerbsfähigkeit des kroatischen Unternehmertums anzuregen. Empfänger der Förderung sind Unternehmer (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmer), also eine Handelsgesellschaft oder eine natürliche Person (Handwerker), die der…

  • Vertragliches Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe nach dem Arbeitsgesetz

    Wettbewerbsverbot Ein vertragliches Wettbewerbsverbot liegt dann vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht von einer anderen Person beschäftigt werden darf, die mit dem Arbeitgeber im Wettbewerb steht, und dass er weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung Dritter Geschäfte tätigen darf, mit denen er…

  • Außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages

    Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Verpflichtung zur Einhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Kündigungsfrist. Für die außerordentliche Kündigung des auf unbestimmte oder befristete Zeit geschlossenen Arbeitsvertrages liegt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein berechtigter Grund vor, wenn eine Fortsetzung dieses Vertrags auf einer besonders schwerwiegenden Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis oder auf einem sonstigen…

  • Aufenthalt und Arbeit des Ausländers in Kroatien

    Der vorläufige Aufenthalt des Ausländers in Kroatien Ausländer die aus irgendeinem Grund mehr als 3 Monate in Kroatien bleiben oder in Kroatien arbeiten wollen, müssen ihren Aufenthalt in Kroatien regeln. Gründe für die ein vorläufiger Aufenthalt erteilt werden kann: Den Antrag auf vorläufige Auftenhalts – und Arbeitserlaubnis kann der Arbeitgeber bei der Polizeibehörde oder Polizeidienststelle…

  • Arbeit ausländischer Arbeiter in der Republik Kroatien

    Hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften für Arbeit von Ausländern in Kroatien unterscheidet man einige Kategorien von Ausländern. Die Arbeit Staatsangehöriger von Mitgliedern der EU und dem europäischenWirtschaftsraum sowie ihrer Familienangehörigen und besonders die Arbeit der Ausländer, die nicht Staatsangehörige der genannten Staaten sind bzw. Staatsangehörige von Drittländern. 1. EU Staatsbürger und ihre Familienangehörigen Zu dieser Gruppe…