Das Erbrecht in der Republik Kroatien

Das Erbrecht in der Republik Kroatien ist durch das Erbschaftsgesetz geregelt, welches sicherstellt, dass alle natürlichen Personen unter denselben Bedingungen gleichberechtigt im Erbfall agieren.


Auch Ausländer genießen im Erbfall unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit die gleichen Rechte wie Bürger der Republik Kroatien. Diese Gegenseitigkeit wird angenommen, es sei denn, es wird auf Antrag einer Person mit rechtlichem Interesse das Gegenteil festgestellt.


Das Erbrecht tritt im Falle des Todes einer Person ein und gilt zum Zeitpunkt des Ablebens. Derjenige, der erbrechtliche Ansprüche erworben hat, wird universeller Rechtsnachfolger der verstorbenen Person (Erblasser).

Jede Person ist erbfähig, es sei denn, das Gesetz legt etwas anderes fest.
Das Nachlassvermögen umfasst alles, was zum Zeitpunkt des Todes im Besitz des Erblassers war, mit Ausnahmen nach rechtlicher Natur oder Gesetzgebung.

Nicht dazu gehören der Anteil anderer an gemeinsamem Eigentum oder durch spezielle Rechtsgrundlagen erworbene Vermögenswerte. Im Falle des Todes ohne Erben geht das Nachlassvermögen auf die Gemeinde über. Die Aufteilung des Nachlasses kann durch Testament oder gesetzliche Regelungen erfolgen.

Gesetzliche Erbfolge

Bei fehlendem Testament erben vorrangig Kinder und Ehepartner zu gleichen
Teilen. Kinder außerhalb der Ehe haben gleiche erbrechtliche Rechte.

Eherechtliche Ansprüche enden bei Scheidung; eheähnliche Lebensgemeinschaften sind gleichgestellt.

Testamentarische Erbfolge

Jeder Urteilsfähige ab 16 Jahren kann ein Testament verfassen.
Pflichtteilsberechtigte müssen dabei berücksichtigt werden. Verfügungen gegen den Pflichtteil sind anfechtbar. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte für Nachkommen, Adoptivkinder und Ehepartner, ein Drittel für andere Pflichtteilsberechtigte. Testamente und Schenkungsverträge können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Um Konflikte zu vermeiden, wird die Nutzung von erbrechtlichen Verträgen wie Vermögensübertragungs- oder Unterstützungsverträgen empfohlen.

Diese Verträge sollten vor dem Erbfall abgeschlossen werden,
um Streitigkeiten zu verhindern.

Insbesondere der Vertrag über die Übertragung und Verteilung von Vermögen bietet eine effektive Lösung, da alle Pflichtteilsberechtigten diesen Vertrag unterzeichnen.

Dieser Vertrag ist nur wirksam, wenn alle gesetzlichen Erben zustimmen.

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