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Änderungen im Steuerrecht

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Änderungen im Steuerrecht

Im Februar 2012 verabschiedete die Regierung der Republik Kroatien ein vollständiges Paket von Änderungen im Steuerrecht, die die Position der Steuerzahler erheblich verändern.

Mit der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MwSt.) wurde der derzeitige Steuersatz von 23 % auf 25 % angehoben, und es wurden auch bestimmte Änderungen im Körperschaftsteuergesetz, Einkommenssteuergesetz und Sozialversicherungsbeitragsgesetz vorgenommen.

Der neue, höhere Standard-MwSt.-Steuersatz von 25 % trat am 1. März 2012 in Kraft, ebenso wie der ermäßigte MwSt.-Steuersatz von 10 %, der für Speiseöle und -fette, Kinderernährung, Wasser und weißen Zucker gilt. Ab dem 1. Januar 2013 gilt dieser ermäßigte MwSt.-Steuersatz auch für bestimmte Gastronomieservices, während die Grenze für die Befreiung vom MwSt.-System auf 230.000,00 Kuna erhöht wird.

Außerdem wurde ab dem 1. März 2012 das Recht auf Vorsteuervergütung bei Lieferung abgeschafft, ebenso wie das Recht auf Vermietung von Personenkraftwagen, Booten und anderen Verkehrsmitteln (mit bestimmten Ausnahmen) sowie das Recht auf Erstattung von Repräsentationskosten.

Die Änderungen des Einkommenssteuergesetzes betreffen die Erhöhung des monatlichen Grundfreibetrags auf 2.200,00 Kuna im Vergleich zu den zuvor geltenden 1.800,00 Kuna und auch Änderungen der Einkommenssteuersätze und Steuerklassen. Die neue Einkommenssteuer mit einem Steuersatz von 12 % stellt eine wesentliche Änderung dar.

Diese Steuer gilt für Einkünfte aus Dividenden und Gewinnbeteiligungen, die nach dem 1. März 2012 ausgezahlt werden.

Um jedoch kleine Aktionäre zu schützen, wurde ein steuerfreier Betrag für Dividenden und Gewinnbeteiligungen auf 12.000,00 Kuna pro Jahr festgelegt.

Des Weiteren wurde der monatliche Grundfreibetrag für Renten erhöht, der Ruhestandszuschlag ist nun steuerpflichtig, ebenso wie Renten, die im Ausland bezogen werden.

Laut den Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes, die am 1. März 2012 in Kraft traten, gibt es eine neue Quellensteuer auf Dividenden und Gewinnbeteiligungen, die an ausländische juristische Personen gezahlt werden, mit einem Steuersatz von 12 %. Unternehmer haben die Möglichkeit, ihre Steuerbasis um den Betrag des Gewinns zu verringern, durch den das eingezahlte Kapital des Unternehmens erhöht wurde.

Bezüglich der Änderungen des Sozialversicherungsbeitragsgesetzes bezieht sich die bedeutendste Änderung auf den gesenkten Beitragssatz für die Krankenversicherung von 15 % auf 13 %.

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