Gründung einer Handelsgesellschaft in der Republik Kroatien für Staatsangehörige außerhalb der EU: Braucht man eine „Genehmigung“ nach dem Gesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen?
In der Praxis wird der Begriff „ausländische Investition“ häufig mit der „Gründung einer Gesellschaft durch einen Ausländer“ gleichgesetzt. Der rechtliche Rahmen unterscheidet jedoch zwischen dem Verfahren zur Gründung einer Handelsgesellschaft und dem sicherheitsbezogenen Mechanismus zur Prüfung ausländischer Investitionen. Gründung einer Gesellschaft und das Gesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen Wenn eine Person außerhalb der EU in Kroatien eine Firma gründen möchte, wird oft alles unter dem Begriff „ausländische Investition“ zusammengefasst, sodass der Eindruck entsteht, jede neue Firma müsse gesondert genehmigt werden. Das Finanzministerium stellt in seinen Informationen jedoch klar, dass das Gesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen das Verfahren zur Gründung von...
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