Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Veräußerung und Aufteilung der Vermögensgegenstände einer Gesellschaft, bei der Gründe für die Auflösung der Gesellschaft vorliegen heißt Liquidation und diese erfolgt, wenn die Mitglieder keine andere Art der Veräußerung und Aufteilung vereinbaren, und für die Gesellschaft kein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Die Abwicklung erfolgt durch alle Mitglieder der Gesellschaft als Liquidatoren, sofern durch einen Beschluss der Mitglieder oder durch einen Gesellschaftsvertrag nicht festgelegt ist, dass sie von einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft oder von anderen Personen durchgeführt wird. Die Liquidatoren müssen laufende Geschäfte abschließen, die Forderungen der Gesellschaft einziehen, die verbleibenden Vermögenswerte einlösen und die Gläubiger begleichen und sie können neue Geschäfte abschließen,...
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