Das Erbrecht in der Republik Kroatien
Das Erbrecht in der Republik Kroatien ist durch das Erbschaftsgesetz geregelt, welches sicherstellt, dass alle natürlichen Personen unter denselben Bedingungen gleichberechtigt im Erbfall agieren. Auch Ausländer genießen im Erbfall unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit die gleichen Rechte wie Bürger der Republik Kroatien. Diese Gegenseitigkeit wird angenommen, es sei denn, es wird auf Antrag einer Person mit rechtlichem Interesse das Gegenteil festgestellt. Das Erbrecht tritt im Falle des Todes einer Person ein und gilt zum Zeitpunkt des Ablebens. Derjenige, der erbrechtliche Ansprüche erworben hat, wird universeller Rechtsnachfolger der verstorbenen Person (Erblasser). Jede Person ist erbfähig, es sei denn, das Gesetz legt etwas anderes...
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