Geschäftstätigkeit von Nichtansässigen durch eine feste Geschäftseinheit
Es ist allgemein bekannt, dass einige Bürger große Geldbeträge auf ihren Bankkonten halten, während aufgrund der hohen Inflation und niedrigen Zinssätze das Sparen auf der Bank derzeit nicht rentabel ist.
Das Halten von Geld auf der Bank generiert keine Rendite, während die Inflation gleichzeitig den Wert des gesparten Geldes verringert. Mit dem gesparten Geld können Sparer Tag für Tag immer weniger Produkte und Dienstleistungen kaufen, und dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen.
Um den Wert des Geldes zu erhalten, bieten Immobilieninvestitionen einen guten Schutz vor Inflation und stellen eine greifbare, dauerhafte Wertanlage dar.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Investition in Ferienimmobilien, die später vermietet werden können.
Durch die Vermietung von Ferienimmobilien erzielen Investoren regelmäßige Einnahmen. Außerdem ist zu beachten, dass der Immobilienmarkt in letzter Zeit ein positives Wirtschaftswachstum verzeichnet hat, wodurch der Wert der Immobilie steigt und die Möglichkeit besteht, durch den Verkauf der Immobilie Gewinne zu erzielen.
Neben inländischen Investoren profitieren auch ausländische Investoren von einem positiven Trend durch Investitionen in den heimischen Immobilienmarkt (für Ferienzwecke). Bevor ausländische Investoren Unterkunftsdienstleistungen anbieten, sind sie verpflichtet, ihren Steuerstatus in der Republik Kroatien zu regeln.
Ihr Steuerstatus hängt davon ab, wie sie Unterkunftsdienstleistungen anbieten, ob sie in ihrem Wohnsitzstaat steuerpflichtig sind und ob sie Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten sind.
Eine Geschäftseinheit eines Nichtansässigen ist ein fester Geschäftssitz, über den ein nichtansässiger ausländischer Unternehmer ganz oder teilweise Tätigkeiten in der Republik Kroatien ausführt.
Heutzutage operieren Unternehmen zunehmend auf den Märkten verschiedener Länder. Aufgrund des Wachstums und der Expansion multinationaler Unternehmen sowie der Probleme mit grenzüberschreitenden Aktivitäten und deren immer komplizierteren Besteuerung gibt es Situationen der internationalen Doppelbesteuerung oder der doppelten Nichtbesteuerung.
Durch die Erweiterung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens über die Grenzen des Wohnsitzstaates hinaus besteht die Möglichkeit, eine feste Geschäftseinheit zu errichten, über die ein Unternehmer ganz oder teilweise ohne Registrierung einer rechtlichen Tätigkeit in diesem Land tätig sein kann.
Da die feste Geschäftseinheit ein komplexes Konzept ist und Zweifel hinsichtlich der Festlegung und Besteuerung von Gewinnen aufwirft, insbesondere durch die Zuständigkeit konkurrierender Steuerbehörden für denselben Steuerpflichtigen sowie durch das allgemeine Problem der internationalen Doppelbesteuerung, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dieses Thema durch ein Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen geregelt. Ziel ist die Vermeidung von Doppelbesteuerung, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und die gerechte Verteilung der Steuerrechte zwischen Vertragsstaaten. Dabei wird insbesondere die feste Geschäftseinheit sowie der Betriebsgewinn geregelt.
Das spezifische Ziel dieser Regelung ist es, zu vermeiden, dass ein Steuerpflichtiger von zwei Steuerbehörden besteuert wird, damit Unternehmer nicht für ihr Interesse an internationalen Geschäftstätigkeiten „bestraft“ werden.
Durch eine feste Geschäftseinheit kann ein ausländisches Unternehmen somit legal für einen bestimmten Zeitraum in der Republik Kroatien tätig sein, ohne sich beim Handelsgericht registrieren zu lassen.
Eine feste Geschäftseinheit wird nämlich beim zuständigen Finanzamt registriert.
Solche Steuerpflichtigen sind steuerlich verpflichtet, alle Vorteile aus Einkommen, das in der Republik Kroatien erzielt wurde und für das die Republik Kroatien das Besteuerungsrecht hat, anzugeben.