Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit für Ausländer

20. Juni 2023

Dieser Artikel befasst sich mit dem Verfahren zum Erwerb der
Staatsangehörigkeit für Personen, die inkeine Verbindung zur Republik
Kroatien stehen (wie z. B. Zugehörigkeit zum kroatischen Volk).

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wird durch das Gesetz von der
kroatischen Staatsangehörigkeit geregelt. Nach diesem Gesetz kann
die Staatsangehörigkeit auf viererlei Weisen erworben werden:

  1. Herkunft
  2. Geburt auf dem Gebiet der Republik Kroatien
  3. Einbürgerung
  4. Gemäß internationalen Veträgen

Eine Person, die nicht dem kroatischen Volkangehört, ein Auswanderer oder
ein Nachkomme des Auswanderers, kann die kroatische
Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Ein Ausländer kann die kroatische Staatsangehörigkeitdurch
Einbürgerung erwerben, wenn er die kroatische Staatsangehörigkeit
beantragt hat und die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. dass er 18 Jahre alt ist;
  2. dass er die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeithat oder
    den Nachweis erbringt, dass er eine Entlassung erhalten wird, wenn er / sie
    die kroatische Staatsangehörigkeit bekommt;
  3. das er 8 Jahre ununterbrochen bis zur Einreichung des Antrags polizeilich
    angemeldet in der Republik Kroatien lebt und den Status eines Ausländers
    mit ständigen Wohnsitzerhalten hat;
  4. dass er mit kroatischer Sprache und Lateinschrift, der kroatischen Kultur
    und der Gesellschaftsordnung vertraut ist;
  5. dass er die Rechtsordnung der Republik Kroatien respektiert, dass er die
    fälligen öffentlichen Zahlungen beglichten hat und dass es keine Hindernisse
    für ihn gibt, dass er die kroatische Staatsangehörigkeiter hält.

Die in Punkt 4 genannten Bedingungen werden durch eine Prüfung der
kroatischen Sprache, Lateinschrift sowie der Kultur und
Gesellschaftsordnung ermittelt. Darüber können Sie mehr im folgenden Text lesen.

Dem Ausländer, der die Zulassung zur kroatischen Staatsangehörigkeit
beantragt hat und zum Zeitpunkt des Antrags keine Entlassung aus der
ausländischen Staatsangehörigkeit hat oder nicht nachweisen kann, dass er
eine Entlassung erhalten wird, wenn er die kroatische Staatsangehörigkeit
bekommt, kann eine Garantie des Erhalts der kroatischen Staatsangehörigkeit erteilt
werden (gültig für zwei Jahre), wenn er die anderen Bedingungen erfüllt.

Wenn ein Ausländer mit einem kroatischen Staatsbürger verheiratet ist und
ihm ein dauerhater Aufenthalt bewiligt wurde und er auf dem Gebiet der
Republik Kroatien lebt, kann er die Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die
Bedingungen gemäß den Punkten 1 bis 4 zu erfüllen, und ein Ausländer,
dessen Zulassung zur kroatischen Staatsangehörigkeit von Interesse für die
Republik Kroatien ist, muss diese Bedingungen auch nicht erfüllen.

Der Antrag auf Staatsangehörigkeit wird bei der Polizeiverwaltung oder dem
Polizeirevier persönlich gestellt und zwar auf dem Formular und mit den
Anhängen, die gemäß der Verordnung vorgesehen sind, je nach dem Ort des
vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalts, und die kroatische
Staatsangehörigkeit gilt als erworben durch Einbürgerung ab dem Tag, an
dem der Person die Entscheidung über den Erhalt der kroatischen
Staatsangehörigkeit ausgehändigt wurde, und an dem ein feierlicher Schwur
geleistet werden muss.

Verordnung über die Überprüfung der Kenntnisse der kroatischen
Sprache und der Lateinschrift, der kroatischen Kultur und der
Gesellschaftsordnung bei den Verfahren zum Erwerb der kroatischen
Staatsangehörigkeit

In Bezug auf die Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit muss
genauer geklärt werden, welche Kenntnisse der Ausländer in Sprache, Schrift,
Kultur und Gesellschaftsordnung nachweist. Kenntnisse der kroatischen
Sprache und der Lateinschrift können nachgewiesen werden durch: eine
Bescheinigung darüber, das er eine Prüfung über seine Kenntnise der
kroatischen Sprache und der Lateinschrift an einer Hochschule, einer
Oberschuleoder einer Volkshochschule bestanden hat, die nach
Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums die Programme in
kroatischer Sprache durchführen, ein Zeugniss über den Abschluss der
Grund-, Mittel- oder Hochschulbildung in der Republik Kroatien oder eine
Bescheinigung der ausländischen Bildungseinrichtung, aus der hervorgeht,
dass die Ausbildung gemäß dem Programm in kroatischer Sprache
abgeschlossen wurde, oder eine Bescheinigung über den Kursabschluss von
mindestens B1-Kenntnissen in kroatischer Sprache. Es ist zu erwarten, dass
Personen, die 8 Jahre auf dem Gebiet der Republik Kroatien leben, einen
bestimmten Kenntnisstand der kroatischen Sprache erreichen werden, der
ausreicht, um ihre Kenntnisse der kroatischen Sprache und der Lateinschrift
zu bestätigen.

Die Kenntnis der kroatischen Kultur und Gesellschaftsordnung wird durch
das Ausfüllen eines Fragebogens nachgewiesen. Dieser Fragebogen besteht
aus 15 Fragen aus verschiedenen Bereichen, die durch die zufällige Auswahl
eines Beamten bestimmt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der
Ausländer seine Kenntnisse der kroatischen Kultur und Gesellschaftsordnung
der Republik Kroatien durch Beantwortung von mindestens 10 Fragen aus
dem Fragebogen nachgewiesen hat.

Ein wesentlicher Bestandteil der oben genannten Verordnung ist ein Anhang
mit 100 Fragen, mit denen das Wissen über die kroatische Kultur und
Gesellschaftsordnung überprüft wird, die von Ausländern bei der
Beantragung der kroatischen Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden. Von
100 möglichen Fragen, beantwortet die Person 15 die nach dem
Zufallsprinzip ausgewählt wurden, von denen sie 10 richtig beantworten
muss. Für weitere Fragen zur Staatsbürgerschaft, ist es ratsam sich an
einen Anwalt zu wenden.