Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Gesellschaftsform in der Republik Kroatien. Gemäß Artikel 385 des Handelsgesellschaftsgesetz handelt es sich um eine Gesellschaft, bei der eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen einen Beitrag zum vorab vereinbarten Stammkapital leisten.

Der Mindestbetrag des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt EUR 2.500,00.

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Einer davon ist sicherlich die Steuer. So zahlt eine d.o.o., die im Steuerzeitraum einen Umsatz von bis zu 995.421,06 EUR erzielt hat, nach dem Steuersatz von 10 %, während eine d.o.o., die einen Umsatz von mehr als 995.421,06 EUR erzielt hat, nach dem Steuersatz von 18 %.

Die Dividendensteuer beträgt 10 %. Bei Einkommensbeträgen über 47.780,28 Euro pro Jahr wird hingegen eine Einkommensteuer in Höhe von 30 % gezahlt.

Bei der Gründung einer d.o.o. ist es ratsam, möglichst viele Tätigkeiten anzumelden, da die Gerichts- und Notarkosten unabhängig von der Anzahl der eingetragenen Tätigkeiten gleich sind. Möchte der Gründer nachträglich weitere Tätigkeiten anmelden, fallen dieselben Kosten an wie bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages.

Für Ausländer, die beabsichtigen, eine d.o.o. zu gründen, ist es gut zu wissen, dass Vorstandsmitglieder und Prokuristen keine kroatischen Staatsbürger sein müssen. Die Vorstandsmitglieder können die Gesellschaft unabhängig und einzeln oder mit Zustimmung anderer Vorstandsmitglieder vertreten, was im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

Der Name der Gesellschaft kann in einer der Amtssprachen der Europäischen Union verfasst sein, der Sitz der Gesellschaft muss aber in der Republik Kroatien sein.

Die Vorstandsmitglieder müssen in der Republik Kroatien keine Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen, wenn sie diese bereits in einem anderen Land zahlen. Die Vorstandsmitglieder aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums weisen ihren Versichertenstatus mit einer sogenannten A1-Bestätigung nach und die Vorstandsmitglieder, die aus Ländern kommen, mit denen die Republik Kroatien Sozialversicherungsverträge abgeschlossen hat (BiH, Montenegro, Mazedonien, Serbien, Türkei), weisen ihren Versichertenstatus mit einer in diesen Verträgen vorgeschriebenen Bestätigung nach.

Dabei müssen die Bestätigungen vom zuständigen ausländischen Pflichtversicherungsträger ausgestellt sein und dürfen nicht älter als sechs Monate sein.

Nach der Gründung folgt die Anmeldung im Handelsregister. Der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister wird zusammen mit allen erforderlichen Anlagen beim hitro.hr eingereicht. Die Gründungskaution und die Gerichtsgebühren können bei der Finanzagentur (FINA) bezahlt werden.

Die Unterlagen für die Erlangung der Klassifizierungsmitteilung des Wirtschaftsunternehmens der NKD (Nationale Klassifizierung der Tätigkeiten) werden auf dem hitro.hr Schalter übermittelt.

Nach dem Erlass des Beschlusses über die Eintragung in das Handelsregister werden die Informationen über die Eintragung unverzüglich auf der Website des Registers veröffentlicht.

Die neu gegründete Gesellschaft muss in das Register der Eigentümer eingetragen werden, das bei der FINA geführt wird. Zweck dieses Registers ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Gesellschaft muss auch innerhalb von 15 Tagen nach Übermittlung des Beschlusses über die Eintragung in das Handelsregister bei der staatlichen Statistikstelle gemeldet sein, um eine Identifikationsnummer nach der nationalen Klassifizierung der Tätigkeiten zu erhalten.

Die Gesellschaft und die verantwortlichen Personen müssen auch eine Steuernummer (OIB) beantragen. Auf diese Weise ist die kroatische Steuerverwaltung tatsächlich mit den Steuerverwaltungen in der gesamten Europäischen Union verbunden.

Außerdem wird die Gründung der Gesellschaft auch bei der Steuerverwaltung angemeldet, wobei der Anmeldung eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister und der Beschluss über die Klassifizierung des Wirtschaftsunternehmens beigefügt ist. Die Gesellschaft muss außerdem über ein offenes Girokonto bei einer der Geschäftsbanken in Kroatien verfügen.