Ausländische Staatsbürger, d. h. ausländische natürliche und juristische Personen, können ein Eigentum an Immobilien auf dem Territorium der Republik Kroatien erwerben, wobei bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Der Unterschied zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern
Bürger der EU-Mitgliedstaaten können ohne Hindernisse Immobilien in der Republik Kroatien erwerben. Seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union sind Bürger der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Erwerbs von Baugrundstücken und allem, was damit zusammenhängt (Haus, Wohnung, usw.), mit den kroatischen Staatsbürgern gleichgestellt. Was die landwirtschaftliche Flächen betrifft, konnten Bürger der Mitgliedstaaten diese aufgrund des Moratoriums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nicht erwerben. Dieses Moratorium lief am 1. Juli 2023 aus. Allerdings wurden in der Gesetzgebung der Republik Kroatien bisher keine Änderungen vorgenommen, die es den Bürgern der Mitgliedsstaaten ermöglichen würden, landwirtschaftliche Flächen ohne Einschränkungen zu erwerben.
Andererseits können Bürger von Drittstaaten nur dann Eigentum an Immobilien in Kroatien erwerben, wenn eine Reziprozität zwischen der Republik Kroatien und dem Land, dessen Staatsbürgerschaft der Immobilienkäufer besitzt, besteht. Falls eine Reziprozität existiert, können Drittstaatsangehörige ein Eigentum nur mit der Genehmigung des Justizministeriums erwerben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Drittstaatsangehörige ausnahmsweise landwirtschaftliche Flächen als eigenes Eigentum und nur auf gesetzlicher Grundlage, z.B. durch Erbschaft, erwerben. Darüber hinaus, unterliegen sie bestimmten rechtlichen Beschränkungen, wie zum Beispiel dem Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten (Naturparks, Naturschutzgebiete und andere).
In Kroatien müssen Notare den Kaufvertrag durch notarielle Beglaubigung der Unterschrift bestätigen. Dies bedeutet, dass sie bestätigen müssen, dass die Unterschrift des Verkäufers original ist. Es ist wichtig zu beachten, dass Käufer und Verkäufer nicht gleichzeitig beim Notar anwesend sein müssen, um einen Vertrag über den Immobilienkauf abzuschließen.
Während des gesamten Prozesses des Erwerbs von Immobilieneigentum, einschließlich der Eintragung ins Grundbuch, können Sie von einem Anwalt unterstützt werden. Da die Eintragung in das Grundbuch für ausländische Staatsbürger, die mit dem kroatischen Rechtssystem nicht vertraut sind, recht anspruchsvoll sein kann, empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, da eine Person erst durch die Eintragung in das Grundbuch zum vollständigen Eigentümer einer Immobilie wird.
Ausländer können ihre Immobilien uneingeschränkt verkaufen, unabhängig davon, ob es sich um Baugrundstücke und/oder landwirtschaftliche Flächen handelt.
Mehr zum Thema: immobilienerwerb für ausländische Staatsbürger in der Republik Kroatien.