Immobilienkauf in Kroatien: So viel Steuer müssen EU-Bürger zahlen

Steuerliche Behandlung beim Immobilienkauf in Kroatien für EU-Bürger


EU-Bürger, die eine Immobilie in Kroatien kaufen möchten, müssen verschiedene Steuern berücksichtigen. Die Höhe der Steuerbelastung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:

  • Status des Verkäufers:
    Ist der Verkäufer ein Mehrwertsteuerpflichtiger oder nicht?
  • Art der Immobilie:
    Handelt es sich um ein Grundstück oder ein Gebäude?
  • Status des Gebäudes:
    Ist das Gebäude neu oder gebraucht?
  • Nutzungszweck:
    Wird das Gebäude für private oder geschäftliche Zwecke genutzt?
  • Steuerstatus des Käufers:
    Ist der Käufer eine natürliche Person oder eine juristische Person?

Umsatzsteuer oder Immobilienumsatzsteuer

Je nachdem, ob der Verkäufer ein Mehrwertsteuerpflichtiger ist oder nicht, wird beim Kauf einer Immobilie in Kroatien entweder die Umsatzsteuer oder die Immobilienumsatzsteuer fällig.

  • Umsatzsteuer:
    Wenn der Verkäufer ein Mehrwertsteuerpflichtiger ist, wird die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis erhoben. Der Steuersatz beträgt 25% für neue Gebäude und Rohbauten sowie 0% für gebrauchte Gebäude, wenn der Käufer die Steuerschuld übernimmt (Reverse Charge).
  • Immobilienumsatzsteuer:
    Wenn der Verkäufer kein Mehrwertsteuerpflichtiger ist, wird die
    Immobilienumsatzsteuer auf den Kaufpreis erhoben. Der Steuersatz beträgt 3%.

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf von Bauland wird in Kroatien die Grunderwerbsteuer fällig. Der Steuersatz beträgt 3%.

Weitere Steuern

Neben der Umsatzsteuer, der Immobilienumsatzsteuer und der Grunderwerbsteuer können beim Kauf einer Immobilie in Kroatien weitere Steuern fällig werden, z. B. die Notargebühren und die Eintragungsgebühr ins Grundbuch.