Steuerermäßigungen bei der Besteuerung der Körperschaftsteuer in der Republik Kroatien

Eine Handelsgesellschaft ist definitionsgemäß eine Wirtschaftseinheit, die
selbstständig und dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, um durch
die Herstellung, den Handel mit Waren oder die Erbringung von
Dienstleistungen auf dem Markt den Gewinn zu erzielen.

Die in der kroatischen Praxis am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform
ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das für die Gründung dieser
Gesellschaft erforderliche Mindeststammkapital beträgt 2.500,00 EUR.

Häufig gestellte Fragen der Gründer bei der Gründung einer GmbH beziehen
sich auf die Frage nach der Höhe des Steuersatzes, mit dem der Gewinn
besteuert wird, und der Höhe des Steuersatzes, der bei der
Gewinnausschüttung an Mitglieder der Gesellschaftangewendet wird.

Ab Januar 2021 wendet die Republik Kroatien einen der niedrigsten
Körperschaftsteuersätze im Vergleich zu den Steuersätzen anderer
EU-Mitgliedstaaten an, wie folgt:

  • 10% wenn im Besteuerungszeitraum Einnahmen bis zu 995.421,06 EUR
    erzielt wurden, oder
  • 18% wenn die im Besteuerungszeitraum erzielten Einnahmen 995.421,06 EUR oder mehr betragen.

Bei der Berechnung der bis Ende April bei der Steuerverwaltung
eingereichten Einkommensteuererklärung können die Steuerpflichtigen eine
Reihe von Ermäßigungen (Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage)
und Erleichterungen nutzen, darunter staatliche Beihilfen für Bildung und
Ausbildung, staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte
sowie Steuererleichterungen und -Befreiungen für Subjekte, die in
Fördergebieten tätig sind. Der steuerliche Verlust kann gemäß Gesetz für 5
Jahre übertragen werden und mindert damit die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage.

Für die Gesellschaften aus dem verarbeitenden Gewerbe, die Kleinstunternehmer sind und in der Republik Kroatien einen Mindestbetrag von 50.000 Euro in Anlagen und Ausrüstungen investieren und mindestens 3 Arbeitnehmer beschäftigen, sind gemäß des Investitionsförderungsgesetzes auf eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes um 50 % über einen Zeitraum von 5 Jahren berechtigt.