Vermögensverhältnisse der Ehegatten in Kroatien: Regelungen nach Familienrecht

In der Republik Kroatien regelt das Familienrecht die Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Hier ein Überblick über eheliches und eigenes Vermögen sowie die Bedeutung von Eheverträgen:

  1. Eheliches Vermögen:
    Eheliches Vermögen umfasst die während der Ehegemeinschaft durch Arbeit erworbenen Güter sowie daraus stammendes Vermögen. Ehegatten sind Miteigentümer zu gleichen Teilen, es sei denn, sie haben dies anders vereinbart. Auch Glücksspielgewinne und Vermögensvorteile aus Urheber- und verwandten Rechten fallen unter eheliches Vermögen.
  2. Eigenes Vermögen:
    Das eigene Vermögen eines Ehegatten besteht aus Gütern, die er vor der Eheschließung besaß oder während der Ehegemeinschaft erworben wurden, jedoch nicht durch Arbeit, Glücksspiel oder Vermögensvorteile aus dem Urheberrecht. Ererbtes Vermögen oder Schenkungen bleiben das eigene Vermögen eines Ehegatten.
  3. Ehevertrag:
    Ehepartner können vermögensrechtliche Beziehungen durch einen Ehevertrag regeln. Dieser kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden, wobei vor der Eheschließung abgeschlossene Verträge aufschiebende Wirkung haben. Die Gültigkeit erfordert eine schriftliche Form und notariell beglaubigte Unterschriften.
  4. Regelungen für nicht eheliche Gemeinschaften:
    Gesetzliche Vorschriften für Vermögensverhältnisse gelten auch für nicht eheliche Gemeinschaften, sofern diese mindestens 3 Jahre dauern oder kürzer sind, wenn ein gemeinsames Kind geboren wurde.
  5. Anwendbares Recht im Streitfall:
    Bei rechtlichen Streitigkeiten über Vermögensverhältnisse gilt das Recht des Staates, dessen Staatsangehörige die Ehegatten sind. Sind die Ehegatten Staatsangehörige verschiedener Staaten, gilt das Recht des Staates, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Bei fehlender Übereinstimmung gilt das Recht der letzten gemeinsamen Residenz oder im Zweifel das Recht der Republik Kroatien.