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Adoption in der Republik Kroatien

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Adoption in der Republik Kroatien

Die Adoption ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, durch das ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Adoptivelternteil und dem Kind hergestellt wird. Es umfasst die Überprüfung der Eignung des Adoptivelternteils, Bewertungen durch zuständige Institutionen und die gerichtliche Genehmigung. Das Verfahren wird gemäß dem Familiengesetz und anderen einschlägigen Vorschriften durchgeführt. Das Familiengesetz definiert die Adoption als eine besondere Form des familienrechtlichen Schutzes und der Betreuung eines Kindes ohne angemessene elterliche Fürsorge, durch die eine dauerhafte Eltern-Kind-Beziehung geschaffen wird. In den weiteren Bestimmungen ist festgelegt, dass Adoptiveltern durch die Adoption das Recht auf elterliche Fürsorge erlangen und dass diese nur begründet werden kann, wenn sie dem Wohl des Kindes entspricht. Im Adoptionsverfahren wird besonders auf das Wohl und das Interesse des Kindes in Bezug auf die Eigenschaften des Adoptivelternteils geachtet. Es wird auch darauf geachtet, dass Geschwister möglichst von denselben Adoptiveltern adoptiert werden, sofern dies im Einklang mit dem Kindeswohl steht.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ADOPTION AUF SEITEN DES KINDES
Damit eine Adoption möglich ist, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, die sich auf das Kind beziehen. Nach geltendem Recht umfassen diese folgende:
Alter des Kindes – die Adoption kann bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Kindes erfolgen.
Handelt es sich um ein Kind unbekannter Herkunft, kann die Adoption nach Ablauf von drei Monaten nach der Geburt oder dem Zeitpunkt der Aussetzung des Kindes durchgeführt werden.
Verbot der Adoption bestimmter Verwandter und Mündel – es ist nicht erlaubt, einen Blutsverwandten in gerader Linie (z. B. Bruder oder Schwester) oder ein Mündel zu adoptieren, solange das kroatische Sozialamt den Adoptivelternteil nicht von der Vormundschaft entbunden hat.
Adoption eines Kindes minderjähriger Eltern – in der Regel ist die Adoption eines Kindes minderjähriger Eltern nicht erlaubt. Ausnahmsweise ist die Adoption ein Jahr nach der Geburt des Kindes möglich, wenn keine realistische Möglichkeit besteht, dass das Kind in der Familie der Eltern, der Großeltern oder anderer enger Verwandter aufwächst. In diesem Fall ist die Zustimmung der minderjährigen Eltern erforderlich.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ADOPTION AUF SEITEN DES ADOPTIVELTERNS
Das Gesetz schreibt vor, welche Bedingungen ein Adoptivelternteil erfüllen muss, um ein Kind rechtsgültig adoptieren zu können. Diese Bedingungen umfassen Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit und bestimmte Einschränkungen.
Alter des Adoptivelternteils – der Adoptivelternteil muss mindestens 21 Jahre alt sein und mindestens 18 Jahre älter als das zu adoptierende Kind. Ausnahmsweise kann auch eine Person unter 21 Jahren ein Kind adoptieren, wenn besonders gerechtfertigte Gründe vorliegen, sofern sie trotzdem mindestens 18 Jahre älter als das Kind ist.
Status des Adoptivelternteils – ein Kind kann adoptiert werden von: verheirateten oder in einer Lebensgemeinschaft lebenden Partnern – gemeinsam, einem Ehe- oder Lebenspartner, wenn der andere Elternteil oder bereits Adoptivelternteil des Kindes ist, einem Ehe- oder Lebenspartner mit Zustimmung des anderen Partners, oder einer Person, die nicht verheiratet ist und nicht in einer Lebensgemeinschaft lebt (alleinstehend).
Staatsangehörigkeit des Adoptivelternteils – in der Regel muss der Adoptivelternteil kroatischer Staatsbürger sein. Ausnahmsweise kann ein ausländischer Staatsbürger adoptieren, wenn dies im besten Interesse des Kindes liegt. Wenn der Adoptivelternteil oder das Kind ausländischer Staatsbürger ist, ist die Adoption nur mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Ministeriums möglich.
Adoptionsverbot – eine Person darf kein Kind adoptieren, wenn sie: das Recht auf elterliche Fürsorge entzogen bekommen hat, geschäftsunfähig ist oder wenn ihr bisheriges Verhalten und ihre Eigenschaften darauf hindeuten, dass es nicht wünschenswert ist, ihr die elterliche Fürsorge für ein Kind anzuvertrauen.

ADOPTIONSVERFAHREN
Das Adoptionsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags beim zuständigen kroatischen Sozialamt am Wohn- bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers. Der Adoptionsantrag sollte grundlegende Kontaktdaten enthalten, idealerweise aber auch einem emotionalen Motivationsschreiben ähneln, in dem neben der Erklärung der Adoptionsabsicht auch Gründe für die Adoption und Ähnliches angegeben werden. Dem Antrag ist bestimmte Dokumentation beizufügen, wie z. B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Beschäftigungsnachweis, Führungszeugnis usw.
Nach Einreichung des Antrags folgt die Bewertung der Eignung und Angemessenheit. Eine soziale und psychologische Bewertung erfolgt durch Interviews, Tests, Hausbesuche und Gespräche mit nahestehenden Personen. Die Empfehlung wird vom Expertenteam des zuständigen Amtes abgegeben.
Die Teilnahme an einem Bildungsprogramm für Adoptiveltern ist verpflichtend, wenn die Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen für die Adoption erfüllen.
Innerhalb von sechs Monaten gibt das Amt eine Stellungnahme ab und trägt die Adoptiveltern in das Register potenzieller Adoptiveltern ein. Eine Löschung aus diesem Register ist mit vorheriger Mitteilung an das Amt möglich.
Das zuständige Amt wählt die am besten geeigneten Adoptiveltern nach den Bedürfnissen des Kindes aus. Wenn seit der ersten Bewertung mehr als ein Jahr vergangen ist, wird die Einschätzung der Eignung erneut überprüft.
Anschließend wird dem geeignetsten potenziellen Adoptivelternteil ermöglicht, persönliche Kontakte zum Kind herzustellen, um zu beurteilen, ob die Adoption im Einklang mit dem Wohl des Kindes steht. Während dieser Zeit wird fachliche Unterstützung bereitgestellt und die zukünftige Beziehung zwischen Kind und Adoptivelternteil bewertet.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und festgestellt wird, dass die Adoption im besten Interesse des Kindes liegt, erlässt das Amt einen Adoptionsbeschluss, durch den der Status des Adoptivelternteils festgelegt wird. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von acht Tagen nach Erhalt Beschwerde beim zuständigen Ministerium eingelegt werden.

GLEICHGESCHLECHTLICHE PARTNERSCHAFTEN / LEBENSPARTNERSCHAFT
Vor 2021 war es Lebenspartnern nicht erlaubt, ein Kind zu adoptieren. Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Zagreb vom April 2021 wurde es jedoch kroatischen Lebenspartnern ermöglicht, am Adoptionsbewertungsverfahren teilzunehmen. Laut Urteil können Lebenspartner auch Adoptiveltern werden.
Daher kann ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam ein Kind adoptieren, wenn ihre Lebenspartnerschaft registriert ist und sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ebenso kann ein Partner das Kind des anderen Partners adoptieren, sei es biologisch oder adoptiert, wobei stets das Wohl und das beste Interesse des Kindes im Vordergrund stehen.