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Apostille (Überzeugung)

Apostille (Überzeugung)

Die Apostille ist eine internationale Beglaubigung, mit der die Echtheit öffentlicher Urkunden für die Verwendung in den Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens zur Abschaffung der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961 bestätigt wird. Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift, des Stempels und der amtlichen Signatur auf einem bestimmten Dokument bestätigt. Ein solches Dokument, das in einem Vertragsstaat ausgestellt wurde, kann in einem anderen Vertragsstaat ohne besondere Anerkennung verwendet werden. Das Haager Übereinkommen hat somit das Verfahren der Legalisierung im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien erleichtert.

Die Republik Kroatien hat außerdem bilaterale Abkommen mit einer Reihe anderer Staaten geschlossen, durch die die Legalisierung vollständig aufgehoben wurde. Öffentliche Urkunden, die in einem Vertragsstaat ausgestellt wurden, können daher in einem anderen ohne jegliche zusätzliche Bestätigung verwendet werden.

Ausnahmen

In der Republik Kroatien findet neben dem genannten Haager Übereinkommen und den bilateralen Verträgen auch die Verordnung (EU) Nr. 2016/1191 über öffentliche Urkunden unmittelbare Anwendung. Diese Verordnung sieht vor, dass bestimmte öffentliche Urkunden und ihre beglaubigten Kopien, die im Gebiet der Europäischen Union ab dem 16. Februar 2019 ausgestellt wurden, von der Legalisierung und den Formerfordernissen bezüglich der Apostille ausgenommen sind. Konkret handelt es sich um öffentliche Urkunden über Geburt, Lebensnachweis, Tod, Eheschließung (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand), eingetragene Partnerschaft (einschließlich der Fähigkeit zum Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft und des Status einer eingetragenen Partnerschaft), Wohnsitz und/oder Aufenthalt sowie das Nichtvorliegen eines Strafregisters. Für die Verwendung dieser Urkunden innerhalb der Europäischen Union ist daher keine Apostille-Bestätigung mehr erforderlich. Zudem ist die zuständige Behörde verpflichtet, diese Urkunden auf Antrag der Partei auch auf einem mehrsprachigen Standardformular auszustellen.

Verfahren

Daher ist bei der Ausstellung bestimmter Urkunden in der Republik Kroatien für die Verwendung im Ausland zunächst festzustellen, in welchem Staat die Urkunde verwendet werden soll und um welche Art von Urkunde es sich handelt. Falls eine Apostille erforderlich ist, wird jeder Gemeindegerichtshof in Kroatien auf Antrag öffentliche Urkunden mit einer Apostille versehen, sofern diese von Behörden ausgestellt wurden, die ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts haben, während das kroatische Justizministerium Urkunden beglaubigt, die von Behörden im Zuständigkeitsbereich eines beliebigen Gemeindegerichtshofs in Kroatien ausgestellt wurden. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und muss einen Nachweis über die bezahlte Gerichtsgebühr enthalten.