Betriebsbedingte Kündigung
Ein Arbeitsverhältnis, das auf einem Arbeitsvertrag beruht, kann nur in gesetzlich vorgeschriebener Weise beendet werden. Eine Kündigung des Arbeitsvertrags kann ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Der Gesetzgeber hat unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt, den Arbeitsvertrag aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen zu kündigen. Dies wird als betriebsbedingte Kündigung bezeichnet. Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung und wird durch Artikel 155 Absatz 1 Ziffer 1 des Arbeitsgesetzes geregelt. Wie im Gesetz vorgesehen, kann eine solche Kündigung dem Arbeitnehmer nur ausgesprochen werden, wenn die Notwendigkeit für seine Stelle entfällt, die durch wirtschaftliche...
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